US-Unternehmen erfreuen sich seit Anfang 2018 unter anderem an der Senkung des US-Körperschaftsteuersatzes von 35 auf 21 Prozent und an der US-Steuerbefreiung von Dividenden aus ihren Tochtergesellschaften im US-Ausland. Die USA, größte Volkswirtschaft der Welt, ist nach den Wertungen des deutschen Außensteuerrechts nun ein potentielles Niedrigsteuerland. Dagegen kann dem ersten Anschein nach ein deutsches Unternehmen nicht mithalten. Denn die deutsche Ertragsteuerbelastung einer AG oder GmbH liegt inklusive der Gewerbesteuer bei circa 30 Prozent und bei einem mittelständischen Unternehmen – zum Beispiel in der Rechtsform der GmbH & Co. KG – werden im Spitzentarifbereich je nach Gewerbesteuerhebesatz sogar circa 55 Prozent erreicht. Die weiteren Unwägbarkeiten bei der Besteuerung von Zinsen, Mieten und Pachten im Bereich der Gewerbesteuer noch nicht einmal mit einbezogen. » weiterlesen