#MeToo – auch Bestandteil der US-Steuerreform

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Am 22.12.2017 hat US-Präsident Donald Trump den Tax Cuts and Jobs Act unterschrieben, eine Reform des US-Steuerrechts, die aufgrund ihrer weitreichenden Steuererleichterungen für Unternehmen bisher große Aufmerksamkeit erfahren hat (vgl. hierzu bereits Spengel/Heinemann, Steuerboard vom 20.12.2017 und Weggenmann, Steuerboard vom 30.01.2018). Neben den medial viel diskutierten Steuerkürzungen ist in dem Änderungsgesetz eine bisher wenig aufgegriffene, gesellschaftlich jedoch höchst bemerkenswerte Neuregelung versteckt. Sie betrifft den steuerlichen Betriebsausgabenabzug für Vergleichszahlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen sexueller Belästigung. In dem eilig durch den US-Kongress getriebenen Reformprozess fand im Finanzausschuss des Senats ein Vorschlag des Senators Robert Menendez (Demokratische Partei) Eingang in den finalen Gesetzestext, der in Zeiten der #MeToo-Bewegung augenscheinlich auch das Steuerrecht als Hebel für einen gesellschaftlichen Wandel nutzen will. » weiterlesen

Wie deutsche Unternehmen von der US-Steuerreform profitieren können

StB/Dipl.-Kfm. Dr. Hans Weggenmann, Geschäfts-führender Partner bei Rödl & Partner

US-Unternehmen erfreuen sich seit Anfang 2018 unter anderem an der Senkung des US-Körperschaftsteuersatzes von 35 auf 21 Prozent und an der US-Steuerbefreiung von Dividenden aus ihren Tochtergesellschaften im US-Ausland. Die USA, größte Volkswirtschaft der Welt, ist nach den Wertungen des deutschen Außensteuerrechts nun ein potentielles Niedrigsteuerland. Dagegen kann dem ersten Anschein nach ein deutsches Unternehmen nicht mithalten. Denn die deutsche Ertragsteuerbelastung einer AG oder GmbH liegt inklusive der Gewerbesteuer bei circa 30 Prozent und bei einem mittelständischen Unternehmen – zum Beispiel in der Rechtsform der GmbH & Co. KG – werden im Spitzentarifbereich je nach Gewerbesteuerhebesatz sogar circa 55 Prozent erreicht. Die weiteren Unwägbarkeiten bei der Besteuerung von Zinsen, Mieten und Pachten im Bereich der Gewerbesteuer noch nicht einmal mit einbezogen. » weiterlesen

US-Steuerreform: Anti-Missbrauchs-Gesetzgebung befeuert den realen Steuerwettbewerb – Deutschland gerät zunehmend ins Hintertreffen

Prof. Dr. Christoph Spengel, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirt-schaftslehre und Betriebs-wirtschaftliche Steuerlehre II der Universität Mannheim sowie Research Associate am ZEW / Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW, Mannheim

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben entschieden: Es soll zu einer Senkung der Körperschaftsteuer – der Federal Tax Rate – von 35% auf 21% kommen. Außerdem sollen im Ausland erzielte Gewinne in den USA künftig freigestellt werden. Die EU-Mitgliedstaaten reagieren leider halbherzig und falsch. » weiterlesen

Wieso die Cannabis-Legalisierung föderale Friktionen im US-Steuerrecht offenbart

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Zeitgleich mit der Präsidentenwahl in den USA am 09.11.2016 wurde in einigen Bundesstaaten über die Legalisierung von Cannabis-Produkten abgestimmt. Kalifornien, Maine, Massachusetts und Nevada reihen sich seither in die Liste der Bundesstaaten ein, in denen Besitz, Erwerb und Anbau zu Freizeitzwecken legal sind (recreational marijuana). Hinzu kommen Staaten, in denen jedenfalls Besitz und Erwerb aus medizinischen Gründen legal sind (medical marijuana). Interessant ist der Blick auf das Thema aus der Brille einer Einkommensteuer im bundesstaatlichen Gefüge. Das Steuerrecht beleuchtet hier anschaulich die Friktionen, für die im föderalen Regelungsgeflecht Lösungen gefunden werden müssen. » weiterlesen

Destination Tax – Die amerikanischen Steuerpläne und ihre Folgen für Europa

Prof. Dr. Joachim Englisch, Geschäfts-führender Direktor des Instituts für Steuerrecht / Prof. Dr. Johannes Becker, Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft, beide Universität Münster

Die republikanische Mehrheit im United States House of Representatives strebt eine radikale Reform der amerikanischen Unternehmensbesteuerung an. An die Stelle einer Besteuerung von Bilanzgewinnen, die international anhand der traditionellen Kategorien Quellenstaat und Ansässigkeitsstaat aufgeteilt werden, soll eine Cash-Flow-Steuer treten, die hinsichtlich der internationalen Abgrenzung des Steuerzugriffs dem Vorbild der Mehrwertsteuer folgt. Ein Kernelement des Entwurfs ist daher ein steuerlicher Grenzausgleich (Border Tax Adjustment), der Importe auf Bruttobasis besteuert, Exporte hingegen bei unverminderter Gewährung eines Abzugs für lokale Produktionskosten steuerfrei stellt. Mit der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten hat der Vorschlag nunmehr eine echte Umsetzungschance. Während die Debatte um die sogenannte Destination-Based Cash-Flow Tax (DBCFT) zurzeit vor allem auf die Konsequenzen für die amerikanische Ökonomie fokussiert, stellt sich aus europäischer Sicht die drängende Frage, welche Folgen die DBCFT-Einführung für europäische Unternehmen, Steuereinnahmen und Produktionsstandorte bzw. Arbeitsplätze hätte.  » weiterlesen

USA und EU wollen Bekämpfung der Steuerhinterziehung verbessern

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Derzeit vergeht kaum eine Woche, in der nicht eine Erklärung seitens der Bundesregierung oder der EU Kommission zur Koordination in Steuersachen mit einem anderen Staat veröffentlicht wird. Die letzte Woche war besonders ereignisreich: so liegt seit dem 6. 2. 2012 das Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung vor. Am gleichen Tag hat die EU Kommission ein Arbeitspapier zur Erleichterung der administrativen Umsetzung des „Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)“, welches an die „Taxation Policy Group“ der US Regierung adressiert ist, veröffentlicht. Schließlich schloss die letzte Woche mit einer gemeinsamen Erklärung von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und den USA zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des FATCA ab. Während das erklärte Ziel des deutsch-französischen Grünbuch ist, der erste Schritt zur europäischen Kohärenz und somit „ein wichtiges Signal gegen einen ökonomisch schädlichen Wettlauf der Steuersysteme in Europa“ zu sein, steht bei den anderen, in der letzten Woche veröffentlichten Papiere die Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Vordergrund. » weiterlesen

Stiftungen im Internationalen Steuerrecht

Pia Dorfmüller, P+P Pöllath + Partners

Stiftungen haben ihren Ursprung im Mittelalter und daher eine lange Tradition. Jährlich werden ca. 600 Stiftungen in Deutschland gegründet. Auch im internationalen Steuerrecht begegnet man zunehmend Stiftungen: so wurden niederländische Stiftungen zur Vermeidung der Zinsschranke vorgeschlagen und bei Erbschaft-/ Schenkungsteuerplanungen wird vermehrt von Liechtensteinischen Stiftungen gesprochen. Aber auch deutsche Stiftungen beziehen oftmals Einkünfte aus dem Ausland. Insofern ist die deutsche Stiftung gegebenenfalls abkommensrechtlich zu würdigen. » weiterlesen

Goldrausch oder Stampede im Wilden Westen?

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Die US-amerikanischen FATCA-Regelungen wurden mit dem am 18. 3. 2010 verabschiedeten „Hiring Incentives to Restore Employment Act of 2010“ (kurz: HIRE Act) in §§ 1471-1474 Internal Revenue Code (IRC) eingeführt. FATCA ist grundsätzlich auf alle Zahlungen anwendbar, die nach dem 31. 12. 2012 geleistet werden.  Ziel ist die Sicherung des Steueraufkommens der USA durch weltweite Erfassung von US-Steuerpflichtigen (US-Persons). US-Person kann auch sein, wer in den USA weder Wohnort noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, z. B. US-Staatsbürger, die nicht in den USA ansässig sind. » weiterlesen