Das Gewerbesteuer-Urteil des BVerfG: Neue Erkenntnisse zum Vertrauensschutz

StB/Dipl.-Kfm. Dr. Hans Weggenmann, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner

Mit seiner Entscheidung vom 10.04.2018 (1 BvR 1236/11, RS1267788) hat das BVerfG § 7 Satz 2 GewStG, der Veräußerungsgewinne bei Personengesellschaften grundsätzlich der Gewerbesteuer unterwirft, den grundgesetzlichen Segen erteilt. Das Verfahren bot Gelegenheit, sich mit dem ganzen Kanon verfassungsrechtlicher Stolpersteine für ein Steuergesetz auseinanderzusetzen. » weiterlesen

Vollumfängliche Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns im Inbound-Fall

StB Dr. Thomas Loose, Partner, PwC New York

Wenn eine ausländische Körperschaft inländische Kapitalgesellschaftsanteile veräußert, wird der Veräußerungsgewinn in vielen Fällen infolge eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Besteuerung im Quellenstaat Deutschland ausgenommen. Der BFH hat mit einem am 25.10.2017 veröffentlichten Urteil vom 31.05.2017 (I R 37/15, RS1252965) entgegen weitverbreiteter Beratungspraxis, Handhabung durch die Finanzverwaltung und dem erstinstanzlichen Urteil (FG Hessen vom 28.04.2015 – 4 K 1366/14) entschieden, dass eine inländische Besteuerung des Veräußerungsgewinns im Inbound-Fall auch ungeachtet einer abkommensrechtlichen Freistellung ausscheidet. » weiterlesen

Ausscheiden von Gesellschaftern durch Anteilsveräußerung an die Gesellschaft

RA Dipl.-Fw. (FH) Tobias Völkel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Scheiden Gesellschafter aus einer Gesellschaft aus, ergeben sich diverse steuerliche Folgen und Risiken. Von der ertragsteuerlichen Realisierung beim Gesellschafter, über einen möglichen Untergang von Verlustvorträgen bis zu schenkungsteuerlichen Konsequenzen. Zivilrechtlich kann das Ausscheiden sehr unterschiedlich gestaltet werden, mit ganz verschiedenen steuerlichen Folgen. In einer interessanten Entscheidung (BFH vom 06.12.2016 – IX R 7/16, RS1235938 = DStR 2017 S. 1315) bezüglich des Ausscheidens eines Gesellschafters durch Veräußerung seiner Anteile an die Gesellschaft diskutierte der BFH die Rechtsfolgen einer verdeckten Einlage eigener Anteile. Die Ausführungen zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns des Gesellschafters erscheinen kritikwürdig und bieten Anlass, die weiteren steuerlichen Folgen einer verdeckten Einlage eigener Anteile darzustellen. » weiterlesen

Entwarnung bei der Besteuerung von Managementbeteiligungen: BFH bestätigt Besteuerung als Veräußerungsgewinn

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Nun endlich hat der BFH die Besteuerung von Erlösen aus Managementbeteiligungen als Veräußerungsgewinne bestätigt (Urteil vom 04.10.2016 – IX R 43/15, RS1227663). Damit hat er der Praxis der Finanzverwaltung, solche Einkünfte als Arbeitslohn zu besteuern, eine klare Absage erteilt. Die Entscheidung des BFH war in der Private Equity-Praxis mit Spannung erwartet worden, denn es handelt sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung zu einer typischen Managementbeteiligung im Zusammenhang mit Private Equity-Investments. » weiterlesen

Kapitalvermögen oder Arbeitslohn – Prüfungssystematik zur Abgrenzung der Einkunftsarten

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Derzeit prüft die Finanzverwaltung verstärkt Managementkapitalbeteiligungen daraufhin, ob Erlöse daraus als Arbeitslohn zu qualifizieren sind. In diesem Zusammenhang sind vor allem zwei Fragen relevant:
(1) Hat der Manager wirtschaftliches Eigentum an der Beteiligung erworben?
(2) Wird die Kapitalbeteiligung durch das Arbeitsverhältnis überlagert?
Dabei werden beide Themen in der Regel nebeneinander behandelt und geprüft. Dies ist systematisch jedoch nicht zutreffend, wie eine Entscheidung des FG Münster (FG Münster vom 15.07.2015 – 11 K 4149/12 E) zeigt. » weiterlesen

Nachträgliche Kaufpreisänderungen – Behandlung im Rahmen der Veräußerungs-gewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Gewinne, die Kapitalgesellschaften im Rahmen der Veräußerung von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften erzielen, sind nach § 8b Abs. 2 KStG grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Doch wie werden dabei nachträgliche Kaufpreisänderungen berücksichtigt, die in einem anderen Wirtschaftsjahr als dem der Veräußerung entstanden sind? Hierzu hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 24.07.2015 (DB 2015 S. 1754) unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 22.12.2010 (DB 2011 S. 505) sowie vom 12.03.2014 (DB 2014 S. 1463) Stellung genommen und (wenigstens teilweise) einen jahrelangen Streit beendet.

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Gewinn aus der Veräußerung einer Managementbeteiligung zählt nicht zum Arbeitslohn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die steuerlichen Folgen sog. Management-Beteiligungsprogramme stellen eine stete Quelle für Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung dar. Dies verdeutlicht die am 03.08.2015 veröffentlichte Entscheidung des FG Köln vom 20.05.2015 (3 K 3253/11), die zu der Frage ergangen ist, ob der Gewinn eines Arbeitnehmers aus der Veräußerung einer zu marktüblichen Konditionen erworbenen Beteiligung an einer „Management-Beteiligungs-GbR“, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) zählt. » weiterlesen

Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf unter aufschiebender Bedingung

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Der Gewinn bei der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen (sog. privates Veräußerungsgeschäft) ist nur dann zu besteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (sog. Spekulationsfrist). Gerade wenn das Ende der zehnjährigen Spekulationsfrist kurz bevorsteht, stellt sich für den Steuerpflichtigen die Frage, auf welchen exakten Zeitpunkt für den Eintritt der Veräußerung abzustellen ist. Fraglich war bisher insbesondere, ob bei einem nur aufschiebend bedingt abgeschlossenen Kaufvertrag bereits die Unterzeichnung des Vertrags zu einer Veräußerung führt, oder ob die Veräußerung erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung erfolgt. Der BFH hat nunmehr hierzu Stellung bezogen (BFH vom 10.02.2015 – IX R 23/13, DB0694236; vgl. hierzu auch Tauser/Keller, DB 2015 S. 1495). » weiterlesen