Das geschriebene Wort gilt – wann ist eine Auskunft verbindlich?

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der brave Steuerbürger ist der Auffassung, dass er sich auf die Aussagen seines Finanzamtes verlassen kann. Überrascht erfährt er von seinem Steuerberater, dass er hierzu eine verbindliche Auskunft benötigt, die obendrein noch Geld kostet. Entschließt sich der Steuerpflichtige auf dringende Empfehlung seines Steuerberaters hierzu, sieht er ein Schriftstück, das sehr formal aufgebaut ist, die Bezeichnung „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ enthält und darüber hinaus aus Laienperspektive recht umständlich wirkt. Dass es auch anders und wohl auch vernünftiger geht, zeigt ein Urteil des BFH (BFH vom 12.08.2015 – I R 45/14, DB 2016 S. 212). » weiterlesen

Pensionskassen und gewerbliche Personengesellschaften – Da geht was!

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Anbieter von kapitalgedeckten Altersvorsogeprodukten stehen vor dem Hintergrund der aktuellen Niedrigzinspolitik vor Herausforderungen. Sie suchen daher verstärkt nach alternativen Kapitalanlagen, um eine ausreichende Rendite erwirtschaften zu können. Dabei sind in den vergangenen Jahren u.a. Kapitalanlagen, die einen Private Equity-Investitionsansatz verfolgen, in den Blick geraten. Das Anlagespektrum reicht dabei von klassischem Private Equity Fonds über Real Estate Private Equity und Infrastruktur bis hin zu Energie-, Rohstoff- oder Timberfonds. All diesen Fonds ist gemeinsam, dass sie in der Regel als geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform (insbesondere limited partnership) aufgelegt werden. » weiterlesen

Keine Gegenrechnung zukünftiger Steuerminderungen bei der Ermittlung des Gegenstandswerts einer verbindlichen Auskunft

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 14.10.2015 hat der BFH die Entscheidung vom 22.04.2015 (IV R 13/12, DB1160935) zur Ermittlung des Gegenstandswerts einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung (§ 89 AO) veröffentlicht. Die Entscheidung betrifft die durch die Rechtsprechung bislang noch nicht entschiedene Frage, ob der Ermittlung des Gegenstandswerts eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde gelegt werden kann. In der Entscheidung vom 30.03.2011 (I R 61/10, DB0416934) hatte der I. Senat die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht dem Grunde nach bestätigt, die Ermittlung des Gegenstandswerts war in dem Verfahren hingegen nicht streitig. In der Praxis stellt sich die Gebührenermittlung erfahrungsgemäß als diskussionsbehaftetes Gebiet dar. Für die steuerliche Gestaltungspraxis ist die aktuelle Entscheidung des IV. Senats daher von erheblicher praktischer Relevanz. » weiterlesen

Kostengünstige Alternative zur Änderung eines Gewinnabführungsvertrags mit unzureichender Verlustübernahmeregelung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

Die Zeit drängt. Nur noch bis zum Jahresende besteht die Möglichkeit, Gewinnabführungsverträge (GAV) mit einer GmbH anzupassen, die keinen oder nur einen unvollständigen Verweis auf die Verlustübernahmeregelung in § 302 AktG enthalten. Dabei kommt es auf die Eintragung des geänderten GAV im Handelsregister noch dieses Jahr an. Die sog. kleine Organschaftsreform vom Februar 2013 hatte wesentliche Erleichterungen für die nachträgliche Anpassung eines unzureichenden GAV mit steuerlicher Rückwirkung gebracht. Der Gesetzgeber hatte zudem nachträglich klargestellt, dass der gesamte Veranlagungszeitraum 2014 von der Möglichkeit zur Anpassung eines GAV umfasst ist (§ 17 Abs. 2 KStG i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 KStG a.F.). » weiterlesen

Negative verbindliche Auskunft – effektiver Rechtsschutz erst im Steuerfestsetzungsverfahren?

RA/StB Dipl.-Kfm. Markus Schulz, Senior Manager bei KPMG, Köln

RA/StB Dipl.-Kfm. Markus Schulz, Senior Manager bei KPMG, Köln

Ein alltäglicher Fall aus der Beratungspraxis: ein Steuerpflichtiger beabsichtigt einen bestimmten Sachverhalt zu verwirklichen. Da die Umsetzung des geplanten Sachverhalts aber möglicherweise mit Steuernachteilen verbunden ist, rät der Berater zuvor zur Einholung einer verbindlichen Auskunft. Auf den Antrag hin erteilt nun die Finanzverwaltung eine negative verbindliche Auskunft und stützt sich dabei auf die in einem BMF-Schreiben geäußerte Position. Da allerdings gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Verwaltungsauffassung evident rechtsfehlerhaft ist und die Finanzverwaltung bei rechtlich zutreffender Würdigung des Sachverhalts die beantragte verbindliche Auskunft wohl hätte erteilen müssen, erhebt der Steuerpflichtige Verpflichtungsklage auf Erteilung der verbindlichen Auskunft vor dem Finanzgericht. Zu seiner Überraschung weist das Finanzgericht die Klage als unbegründet zurück und verneint einen Anspruch auf Erteilung der beantragten (positiven) Auskunft. Der Steuerpflichtige versteht die Welt nicht mehr, hat sein Berater ihm doch mitgeteilt, dass die verbindliche Auskunft ja gerade dazu dienen soll, rechtsverbindlich Gewissheit über die rechtlich zutreffende zukünftige steuerliche Behandlung einer konkret geplanten Disposition durch die Finanzverwaltung zu erhalten. » weiterlesen

Sind hypothetische zukünftige Steuerentlastungen bei der Ermittlung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft zu berücksichtigen?

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

In der Praxis der steuerlichen Gestaltungsberatung ist das Einholen einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung (§ 89 Abs. 2 AO) vor Umsetzung einer Transaktion (z. B. Verschmelzung von Gesellschaften) das übliche Prozedere. Ziel ist, die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Transaktion verbindlich mit der Finanzverwaltung vor Umsetzung der Transaktion abzustimmen. Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist ab einem Gegenstandswert von 10.000 € gebührenpflichtig, die Gebühr kann bis zu 91.456 € betragen (Gegenstandswert ab 30 Mio. €). Fraglich ist, ob bei der Bestimmung des Gegenstandswerts der verbindlichen Auskunft zukünftige (hypothetische) Steuerentlastungen (z. B. Mehrabschreibungen in Folge einer Buchwertaufstockung von Wirtschaftsgütern aufgrund eines hypothetischen Verschmelzungsgewinns) „gebührenmindernd“ zu berücksichtigen sind. Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 15. 2. 2012 – 12 K 5002/07 AO, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 13/12) dürfte dies der Fall sein. » weiterlesen

Kein Anspruch auf einen bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die Finanzverwaltung stellt ein wichtiges Instrument zur Steuerplanung dar. In einem kürzlich ergangenen Urteil (BFH-Urteil vom 29. 2. 2012 – IX R 11/11, DB 2012 S. 1550) hat der BFH entschieden, dass ein Stpfl. die inhaltliche Richtigkeit einer zu seinen Ungunsten ergangenen verbindlichen Auskunft nur sehr eingeschränkt gerichtlich überprüfen kann. Falls das FA im Rahmen der verbindlichen Auskunft zu Ungunsten des Stpfl. entscheidet, so bleibt dem Stpfl. deshalb i. d. R. nur, sein ursprüngliches Vorhaben aufzugeben oder er stellt sich auf eine Auseinandersetzung im Steuerfestsetzungsverfahren ein. Hier ist die Entscheidung des FA einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich. » weiterlesen

Drücken sich die Finanzämter um verbindliche Auskünfte zur Erbschaft- und Schenkungsteuer?

RA Dr. Maximilian Haag, LL.M. (Duke), Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

 

Die Komplexität des Erbschaftsteuerrechts hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Vor allem die 2009 neu gefassten Begünstigungen für Betriebsvermögen werfen eine Unzahl an ungelösten rechtlichen Fragestellungen auf. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Unternehmer und sonstige Vermögensträger bereits zu Lebzeiten Klarheit darüber schaffen möchten, wie ihr Vermögen im Erbfall steuerlich behandelt wird und ob es sinnvoll sein könnte, das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf einen Nachfolger zu übertragen. 

Ein geeignetes Mittel zur Erlangung steuerlicher Rechtssicherheit ist die Beantragung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt. Darin sichert das Finanzamt dem Antragsteller zu, dass der von ihm geplante Sachverhalt nach der geltenden Rechtslage in einer ganz bestimmten Weise behandelt wird, z. B. dass er erbschaftsteuerfrei oder nur zu 15% steuerpflichtig ist. In der Praxis ist allerdings festzustellen, dass die Finanzämter bei erbschaftsteuerlichen Sachverhalten nicht selten die Erteilung der erbetenen verbindlichen Auskunft ablehnen. » weiterlesen