Verdeckte Gewinnausschüttungen – Augen auf bei Unternehmensspenden an (nahestehende) Stiftungen

RAin Hannah Roggermaier, Associate bei POELLATH, München

Die Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung von Spenden und verdeckten Gewinnausschüttungen führt in der Praxis zu großer Rechtsunsicherheit. Gerade Familienunternehmen bilden ihr gemeinnütziges Engagement häufig über eigene gemeinnützige Stiftungen ab. Da die Nichtanerkennung des Spendenabzugs jedoch erhebliche steuerliche Mehrbelastungen zur Folge hat, sehen Unternehmen zunehmend von Unternehmensspenden ab, sobald das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung besteht. Mit seiner Entscheidung vom 13.07.2021 (I R 16/18) hatte sich der BFH mit der praxisrelevanten Frage auseinanderzusetzen, ob und inwieweit Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an eine gemeinnützige Stiftung, die von den Gesellschaftern der Kapitalgesellschaft errichtet wurde, einen steuermindernden Abzug zulassen. » weiterlesen

Zur Verzinsung von Gesellschafterdarlehen: Warum der Drittvergleich kein Bankvergleich ist

RA Gerald Herrmann, Attorney-at-Law, Partner bei POELLATH, München

Die Ermittlung von fremdüblichen Darlehenszinsen bei Gesellschafterdarlehen bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten und wird regelmäßig in Betriebsprüfungen aufgegriffen. Die Prüfer vertreten in letzter Zeit zunehmend (auch unter Verweis auf ein Urteil des FG Köln vom 29.06.2017 – 10 K 771/16) die Auffassung, dass die mit dem Gesellschafter vereinbarte Verzinsung nicht angemessen und deshalb zu korrigieren sei. Als (Vergleichs-)Maßstab für fremdübliche Zinsen wird dabei von den Betriebsprüfern regelmäßig ein meist vorrangig zu bedienendes und voll besichertes Bankdarlehen herangezogen und in Höhe der Zinsdifferenz eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen. Dieser Praxis hat der BFH nun in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (BFH vom 18.05.2021 – I R 62/17, DB 2021 S. 2604) in aller Deutlichkeit widersprochen, indem er das oben genannte Urteil des FG Köln aufhob und mit einer umfangreichen „Segelanweisung“ an das FG Köln zurückverwies. » weiterlesen

Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

StB Korbinian Wintermeier, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, München

Mit Urteil vom 13.06.2018 – I R 94/15 (2. Leitsatz, DB 2018 S. 2610) hatte der BFH unter anderem entschieden, dass eine verdeckte Einlage, die auf der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer dem Gesellschafter nahestehenden Person beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, grundsätzlich das Einkommen der Körperschaft nach § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG erhöhen kann. Es fehlt jedoch an einer Nichtberücksichtigung nach § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Veranlagung des Gesellschafters nicht erfasst worden ist, jedoch nach § 8b Abs. 1 KStG ohnehin außer Ansatz hätte bleiben müssen. Eine Reaktion der Finanzverwaltung zu diesem Urteil war bislang ausgeblieben. Mit Datum vom 18.11.2020 (IV C 2 – S 2743/18/10002:001, DB 2020 S. 2548) hat das BMF nunmehr Stellung zur vorgenannten Entscheidung des BFH genommen. » weiterlesen

Versetzt der BFH der ertragsteuerlichen Organschaft den Todesstoß?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft und TAXGATE Partners, beide Stuttgart

Meint man zunächst, es gehe in dem am 10.04.2019 veröffentlichen Urteil des BFH vom 24.10.2018 (I R 78/16, DB 2019 S. 820) nur um die Haftung der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers nach § 73 AO, stockt einem bei der Lektüre gegen Ende des Urteils doch kurz der (steuerliche) Atem. Das hat man so im Zusammenhang mit dem Jahrzehnte bekannten Rechtsinstitut der Organschaft noch nicht zu lesen bekommen – sieht man von der Rechtsansicht ab, mit der Finanzämter im Jahr 2007 die Organschaft schon einmal generell als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO behandeln wollten. » weiterlesen

Zur verdeckten Gewinnausschüttung unter Beteiligung von Stiftungen

RA/FAStR John Büttner ist tätig bei FPS Frankfurt/M.

Mit Urteil vom 21.03.2018 (10 K 2146/16, RS1281596; vgl. hierzu Müller, DB 2018 S. 2466) hat das FG Köln entschieden, dass Sachspenden an eine Stiftung steuerlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen können. » weiterlesen

Schenkung- und Ertragsteuern bei verdeckter Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft

RA/StB Hermann-Ulrich Viskorf, Of Counsel bei TaylorWessing, München

Die steuerlichen Auswirkungen verdeckter Gewinnausschüttungen sind in der Vergangenheit sowohl bei der Ertragsteuer als auch bei der Schenkungsteuer kontrovers diskutiert worden. Der II. Senat des BFH hat mit drei Grundsatzentscheidungen vom 13.09.2017 (II R 54/15, II R 42/16 und II R 32/16, DB 2018 S. 293) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 07.11.2007 – II R 28/06, DB 2008 S. 509) die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung der vGA neu justiert. Die Finanzverwaltung ist der neuen Rechtsprechungslinie durch gleichlautende Erlasse vom 20.04.2018 (BStBl. I 2018 S. 632 = DB 2018 S. 1437) gefolgt. Bemerkenswert ist dabei das Zusammenspiel von Schenkung- und Ertragsteuer, welches weitgehend verhindert, dass es zu einer Doppelbelastung mit Schenkung- und Einkommensteuer kommt. » weiterlesen

Schenkung der GmbH bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Person?

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

Mit drei nahezu inhaltsgleichen Entscheidungen vom 13.09.2017 (II R 54/15, RS1260929; II R 32/16, RS1260927 und II R 42/16, RS1260928) hat der BFH zu der Frage Stellung bezogen, inwieweit eine verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person der Schenkungsteuer unterliegt und sich dabei zugleich von seiner bisherigen Rechtsprechung distanziert. Im Ergebnis sei die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt habe. Vielmehr beruhe die Vorteilsgewährung in diesem Fall auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter. » weiterlesen

Neues zu verdeckten Gewinnausschüttungen: Steuerbarkeit von zurückbezahlten Einlagen?

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Kann die Rückzahlung einer Einlage an einen Gesellschafter Kapitalertragsteuer auslösen? Ja, meint zumindest das FG Sachsen in einem Urteil vom 08.06.2016 – 2 K 1860/15. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen offenen und verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn gleichzeitig mit ihnen Einlagen an die Gesellschafter zurückgewährt werden. » weiterlesen