Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

RA/FAfStR Dr. Kai Greve ist Partner bei TaylorWessing, Hamburg

Mit Urteil vom 14.06.2018 (III R 35/15, DB 2018 S. 2024) hat der BFH entschieden, dass die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungen nach § 8 GewStG für Schuldentgelte, Miet- und Pachtzinsen und Lizenzentgelte verfassungskonform sind. Zu verstehen ist das schwer, national wie international. Der Versuch, außerhalb Deutschlands den Sinn und Zweck der Gewerbesteuer zu erklären, stößt zumeist auf Unverständnis, ist die Gewerbesteuer im internationalen Kontext doch ein deutsches Unikum. » weiterlesen