Die Erbschaftsteuer wieder auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Dr. Leonid Korezkij, Deloitte Düsseldorf

Zehn Jahre es ist her, dass der BFH Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des alten ErbStG äußerte (Beschluss vom 24. 10. 2001 – II R 61/99, BStBl. II 2001 S. 834). Zunächst hatte der BFH das BMF zum Beitritt aufgefordert. Nur sieben Monate später (Beschluss vom 22. 5. 2002 – II R 61/99, BStBl. II 2002 S. 598 = DB 2002 S. 1747) kam es zu einer Vorlage an das BVerfG. Das BVerfG hat daraufhin im Jahr 2006 das ErbStG als verfassungswidrig verworfen und den Gesetzgeber aufgefordert, bis spätestens Ende 2008 ein neues ErbStG zu verabschieden (Beschluss vom 7. 11. 2006 – 1 BvL 10/02, BStBl. II 2007 S. 192 = DB 2007 S. 320). Dies wurde auch umgesetzt, so dass zum 1. 1. 2009 das neue geltende ErbStG in Kraft getreten ist. » weiterlesen

Rentenbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten – zu den Chancen einer Verfassungsbeschwerde

Bis 2004 wurden Renten nur teilweise, nämlich ich Höhe des sog. Ertragsanteils besteuert, den der Gesetzgeber in einer Tabelle typisiert festgelegt hat. Dem lag der Gedanke zugrunde, dass Renten auf einem „Altersvorsorgeguthaben“ beruhen, das der Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens (teilweise aus versteuertem Einkommen) angespart hat und das – wie ein Sparguthaben – nach dem Erwerbsleben sukzessive aufgelöst wird. Nur die Verzinsung, also der „Ertragsanteil“, sollte einkommensteuerlich erfasst werden.

Ausgelöst durch eine Entscheidung des BVerfG wurde dieses System der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz geändert. Seit dem 1. 1. 2005 werden die Rentenbeiträge – allerdings mit langen Übergangsfristen – nach und nach als Sonderausgaben von der Besteuerung freigestellt. Im Gegenzug dazu werden die Renten in der Versorgungsphase schrittweise vollständig besteuert. Man spricht von der „nachgelagerten Besteuerung“. Dieser Systemwechsel hat eine Reihe von schwierigen Fragen aufgeworfen, mit denen sich der BFH in zahlreichen Entscheidungen zu befassen hatte. » weiterlesen