Betriebswirtschaftlich notwendige Umstrukturierungen werden häufig durch das Steuerrecht behindert. Nach § 8c KStG wird der Verlustvortrag anteilig gekappt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% der Anteile wechseln und vollständig ausgeschlossen, wenn mehr als 50% auf einen anderen Inhaber übertragen werden. Die Rigidität und der substanzbesteuernde Charakter dieser Regelung forderten eine verfassungsrechtliche Überprüfung geradezu heraus. Aktuell wurde diese Frage in zwei Finanzgerichtsurteilen thematisiert. » weiterlesen
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Treaty Override – „Heimholung des Besteuerungsrechts“ von Verfassungs Gnaden?
Das „Treaty Overriding“ gehört mittlerweile zum festen Repertoire des Steuergesetzgebers. Trendsetter waren hier – wie so oft auch im Steuerrecht – die USA. Nach anfänglich berechtigter Aufregung der Deutschen Regierung über die Vertragsuntreue der Amerikaner hat man auf deutscher Seite schnell die (vermeintlichen) Vorteile dieser bewussten Verletzung von Völkerrecht erkannt, um fiskalisch unerwünschte Wirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen auszuhebeln. » weiterlesen
Treaty Override verstößt doch gegen Verfassungsrecht
Zahlreiche Staaten – darunter Deutschland und, als Vor-„Reiter“, die USA – verstoßen häufig, ja fast schon gewohnheitsmäßig gegen völkerrechtliche Verpflichtungen, die sie mit dem Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eingegangen sind, indem ihre gesetzgebenden Organe innerstaatliche Rechtsnormen erlassen, die sich in Widerspruch zu DBA-Normen setzen. Wenn ein solcher Staat – wie Deutschland – Völkerrecht durch einfaches Gesetz in sein innerstaatliches Recht transformiert, so dass das Völkerrecht in der Normenhierarchie mit dem innerstaatlichen Recht formal gleichrangig wird, löst die neue innerstaatliche Rechtsnorm als „lex posterior“ das aus dem DBA stammende Recht ab, d. h. das DBA-Recht wird innerstaatlich „überschrieben“, „überrollt“ oder es wird „darüber hinweggeritten“, wie auch immer man den Ausdruck „Treaty Override“ ins Deutsche übersetzen mag. Den völkerrechtlichen Sanktionen, zu denen der andere DBA-Vertragsstaat berechtigt wäre (die aber aus diesem Anlass wohl noch nie ergriffen wurden), sieht man gelassen entgegen. » weiterlesen