Schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Festsetzung von Zinsen nach §§ 233, 238 AO

RA Silke Bandener, LL.M., ist bei P+P Pöllath + Partners in München mit den Schwerpunkten M&A, PE und Steuerrecht und der Spezialisierung auf Managementbeteiligungen tätig.

Für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sieht die Abgabenordnung (AO) in den §§ 233 ff. verschiedene Verzinsungstatbestände vor. Zu verzinsen sind hiernach ausschließlich gestundete Steueransprüche (§ 234 AO), hinterzogene Steuern (§ 235 AO), Erstattungsbeträge infolge einer gerichtlichen Entscheidung (§ 236 AO) und Steueransprüche, deren Vollziehung zeitweise ausgesetzt ist (§ 237 AO). Darüber hinaus sind Steuererstattungen vor Fälligkeit und Steuernachzahlungen zu verzinsen (§ 233a AO). » weiterlesen