#MeToo – auch Bestandteil der US-Steuerreform

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Am 22.12.2017 hat US-Präsident Donald Trump den Tax Cuts and Jobs Act unterschrieben, eine Reform des US-Steuerrechts, die aufgrund ihrer weitreichenden Steuererleichterungen für Unternehmen bisher große Aufmerksamkeit erfahren hat (vgl. hierzu bereits Spengel/Heinemann, Steuerboard vom 20.12.2017 und Weggenmann, Steuerboard vom 30.01.2018). Neben den medial viel diskutierten Steuerkürzungen ist in dem Änderungsgesetz eine bisher wenig aufgegriffene, gesellschaftlich jedoch höchst bemerkenswerte Neuregelung versteckt. Sie betrifft den steuerlichen Betriebsausgabenabzug für Vergleichszahlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen sexueller Belästigung. In dem eilig durch den US-Kongress getriebenen Reformprozess fand im Finanzausschuss des Senats ein Vorschlag des Senators Robert Menendez (Demokratische Partei) Eingang in den finalen Gesetzestext, der in Zeiten der #MeToo-Bewegung augenscheinlich auch das Steuerrecht als Hebel für einen gesellschaftlichen Wandel nutzen will. » weiterlesen