Seit etwa einem Jahr verfolgt der französische Präsident Nicolas Sarkozy das Ziel einer Harmonisierung der Steuersysteme in Deutschland und Frankreich. Im vergangenen August gab es nach dem Gipfeltreffen mit Kanzlerin Angela Merkel gemeinsame Erklärungen dazu. In einem Fernsehinterview am 27. Oktober hat er sich erneut in dieser Richtung geäußert. Einige Regeln des deutschen Steuerrechts sind in diesem Herbst in Frankreich eingeführt worden. Die Neuerungen sind auch für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Frankreich von Bedeutung. » weiterlesen
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Ertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2003 die unbeschränkte Verrechnung von Verlusten bei der Einkommensteuer in § 10d EStG, der Körperschaftsteuer in § 8c KStG (alt) und der Gewerbesteuer in § 10a GewStG durch die Einführung einer Mindestbesteuerung eingeschränkt und einen Ausgleich nur in Höhe beschränkter Beträge (in der Regel rund 1 Mio. €) zugelassen. Die Regelung sollte nur eine Streckung der Verluste, nicht aber einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung zur Sicherung des Steueraufkommens bewirken.
Sanierung schwer gemacht
Nun ist es amtlich. Die Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG, die bei Körperschaften den Untergang der Verlustvorträge im Fall der Sanierung verhindern sollte, wurde von der Europäischen Kommission am 26. 1. 2011 als unerlaubte Beihilfe gebrandmarkt. Damit hat sich das Beihilfeverbot wieder einmal als scharfes Schwert der EU erwiesen und im Ergebnis den Kreis der unter das Verlustabzugsverbot fallenden Sachverhalte wieder deutlich ausgeweitet. Im Gegensatz zu dem ebenfalls als unerlaubte Beihilfe qualifizierten § 8c Abs. 2 KStG, der die von Untergang bedrohten Verluste für einen kleinen Kreis von Gesellschaften innerhalb von fünf Jahren retten wollte, sind die Rechtsfolgen diesmal jedoch fatal. § 8c Abs. 2 KStG war nämlich nie in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte diese Sonderregelung für bestimmte Wagniskapitalbeteiligungen der EU-Kommission vorab zur Genehmigung vorgelegt, dafür aber keine Genehmigung erhalten. » weiterlesen
Mehrfache „Bestrafung“ durch fiskalische Missbrauchs- „Phobie“
Wechseln die „nämlichen“ (identischen) Anteile – bis zu 50% hier als Beispiel an einer Verlust GmbH – innerhalb von fünf Jahren mehrmals den Besitzer, führt dies nach Auffassung der Finanzverwaltung zu einer mehrfachen Anwendung der Verlust-Vernichtungs-Technik des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG bei der GmbH und damit mittelbar auch zu einem Vermögensschaden bei den anderen Gesellschaftern. Beträgt der steuerliche Verlustvortrag der GmbH anfangs beispielsweise 100, führt die erste Abtretung von 50% zum Verfall von 50 Verlustvorträgen, die zweite Abtretung von weiteren 25, die dritte von weiteren 12,5 (u.s.w.), also bis zur nahezu vollständigen Vernichtung der Verlustvorträge. » weiterlesen
Können tatsächlich eingetretene Verluste eine „voraussichtlich dauer- hafte Wertminderung“ rechtfertigen?
„Ja“ – werden Sie spontan antworten: Einen besseren Beleg als tatsächliche Verluste für eine eingetretene Wertminderung gibt es doch gar nicht. Das, so werden Sie weiter sagen, ist doch der „Normalfall“. Aber „Normales“ im Steuerrecht gibt es leider immer seltener.
Keine Steuer auf Sanierungsgewinne: Ein Gebot der Stunde – kein Privileg!
Bei jeder Insolvenz werden die Schulden in der Regel nur mit einer kleinen Quote bedient, die übrigen Schulden entfallen mit der Folge, dass ein Buchgewinn entsteht. Fielen darauf Steuern an, würde jede Rettung des Unternehmens durch Übernahme scheitern. Denn diese Steuer führt, wenn man so will, zur Anschlussinsolvenz. Sie muss erlassen werden. Bei einer „normalen“ Insolvenz entsteht diese Steuer erst gar nicht. In der Planinsolvenz überlebt jedoch das Schuldnerunternehmen als Rechtsträger. Deshalb ist das Thema relevant. » weiterlesen
Marks & Spencer lebt!
Totgesagte leben manchmal doch länger. Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Marks & Spencer (Urteil vom 13. 12. 2005 – Rs. C-446/03, DB 2005 S. 27) hat 2005 die Europarechtler überrascht und die Finanzminister erfreut. Hatten doch die meisten Beobachter des Luxemburger Gerichtshofs erwartet, dass dieser eine phasengleiche Verlustverrechnung verlangen würde. Nur dann wären nämlich Verluste EU-ausländischer Tochtergesellschaften exakt gleich behandelt worden wie Verluste nationaler britischer Tochtergesellschaften. Das hätte voraussichtlich hohe Steuerausfälle für alle EU-Staaten bedeutet, deren Steuerrecht eine nationale Gruppenbesteuerung kennt, da diese damit automatisch europäisiert worden wäre. Die Sorge der Fisci um ihr nationales Steueraufkommen war daher groß und hat offenbar auch den EuGH dazu veranlasst, in seinem Urteil eine salomonische Lösung zu formulieren. » weiterlesen