Zur notwendigen Reform des § 8c KStG

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Vorschrift des § 8c KStG als Ersatz der bis dahin gültigen Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG zum Verlustuntergang beim sog. „Mantelkauf“ in das KStG eingefügt. Obgleich mit Ablauf des Jahres 2010 gerade erst der dritte Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, für den die Vorschrift zur Anwendung kommt, hat sie zwischenzeitlich bereits zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren und zeigt dennoch sehr deutlich ihren generellen Reformbedarf. » weiterlesen

Wie ist es um die Neustrukturierung der Verlustverrechnung bestellt?

Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 strebt die Bundesregierung unter anderem eine Neustrukturierung der Verlustverrechnung an. Konkrete Schritte hierzu sucht man bisher vergeblich. Entweder sind die Beschränkungen beim Verlustabzug zu lockern oder das Imparitätsprinzip im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung zu reaktivieren.

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Wo ist unser ganzes Geld geblieben? – Verluste der „Verlierer“ und Gewinne der „Gewinner“

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Die Verlustverrechnungsbeschränkungen, wie insbes. die Mindestbesteuerung und der Wegfall von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechsel, werden in der Regel damit begründet, dass das Steueraufkommen ohne solche Regeln angesichts des hohen Bestandes an steuerlichen Verlustvorträgen zusammenbräche. In diesem Zusammenhang wird oft ein aufgelaufener Verlustvortrag von 500 Mrd. genannt. In der Tat: der Betrag ist hoch, die Zahl indes ein wenig in die Jahre gekommen. » weiterlesen

Irrungen und Wirrungen um die grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung


Entwirrung: Der EuGH differenziert klar zwischen verschiedenen Systemen der Verlustverrechnung und stellt mit seinen Urteilen zur grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung (u.a. EuGH-Urteil vom 13.12.2005 – Rs. C-446/03, DB 2005 S. 27 – Marks & Spencer plc; vom 15. 5. 2008 – Rs. C-414/06, DB 2008 S. 1130 – Lidl Belgium; vom 23. 10. 2008 – Rs. C-157/07, DB0345926 – Krankenheim Wannsee) klar, dass grundsätzlich der Betriebsstättenstaat die Verantwortung für die Verlustverwertung trägt. Schließlich geht es um Verluste, die auf seinem Territorium erwirtschaftet werden und die daher primär auch die dortige Steuerlast mindern müssen. Eine Verlustverrechnung im Staat des Stammhauses ist als ultima ratio zu verstehen und als solche strikte Ausnahme. Sie muss nach Marks & Spencer bzw. Lidl Belgium allerdings dann gestattet werden, wenn sogenannte endgültige bzw. definitive Verluste vorliegen. » weiterlesen

Die Rechtsachen Lidl Belgium und Krankenheim Wannsee: verschiedene Systeme, verschiedene Ergebnisse?

International existieren zwei grundlegend verschiedene Konzepte zur steuerlichen Behandlung der Verluste von ausländischen Betriebsstätten: Bis einschließlich 1998 konnten ausländische Betriebsstättenverluste beim deutschen Stammhaus temporär die inländische Bemessungsgrundlage mindern. Erzielte die ausländische Betriebsstätte später wieder Gewinne, erfolgte nach dem Gesetzeswortlaut eine Nachversteuerung durch Hinzurechnung der ausländischen Gewinne, was – nach Aussagen der Finanzverwaltung – in der Praxis allerdings nicht immer funktioniert haben soll. » weiterlesen

Die Abschaffung der Mindestbesteuerung ist haushaltsverträglich gestaltbar

RA StB Dipl.-Volksw. Dr. Christian Dorenkamp LL.M., Deutsche Telekom

Der Koalitionsvertrag stellt in Aussicht, die „Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung“ zu prüfen. Die nun in der Schriftenreihe Institut für Finanzen und Steuern (IFSt) erfolgte Untersuchung der derzeitigen Verlustverrechnungsregelungen macht als wesentlichen Strukturfehler die Mindestbesteuerung aus. Sie verpflichtet „einfach so“ zu Steuerzahlungen, obgleich die negativen Einkünfte die positiven überwiegen. Dies widerspricht dem Nettoprinzip und benachteiligt innovative Geschäftsfelder und zyklische Branchen ebenso wie Existenzgründer und Unternehmenssanierungen. Die steuersystematisch verfehlte Mindestbesteuerung wird allein fiskalisch begründet, nämlich mit „gewaltigen“ Verlustvorträgen, die die Unternehmen „vor sich herschieben“. » weiterlesen

Deutschland braucht eine moderne Gruppenbesteuerung

Die Fortentwicklung der mehr als 100 Jahre alten Organschaft hin zu einer modernen Gruppenbesteuerung ist überfällig. Die deutsche Wirtschaft leidet unter einem übergroßen Formalismus und den Risiken, die sich aus der Anknüpfung an das Gesellschaftsrecht ergeben. Die Finanzverwaltung steht dem im Einzelfall bestehenden Gestaltungspotenzial verständlicherweise skeptisch gegenüber und bindet unnötig Kapazitäten mit der Prüfung gesellschaftsrechtlicher Details. Die Verletzung höherrangigen europäischen Rechts sind bei der national begrenzten Organschaft eklatant, sodass es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann der Europäische Gerichtshof Grenzen setzen wird. Die Fachwelt wartet daher gespannt auf die konkrete Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgegebenen Ziels. » weiterlesen