Das FG Hamburg sieht in § 8 c KStG einen Verstoß gegen das Grundgesetz und hat deshalb die Vorschrift dem BVerfG zur Überprüfung vorgelegt. Einer der tragenden Gedanken des Ertragssteuerrechtes ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Hierzu gehört auch, dass Verluste, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit erzielt mit (anderen) positiven Einkünften verrechnet werden können. Denn nur die Summe seiner Erträge aus der Erwerbstätigkeit (d. h. nach Verrechnung der Verluste mit den Erträgen) führt zu einer zutreffenden Besteuerung seiner (steuerlichen) Leistungsfähigkeit. » weiterlesen
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Verlustvorträge und die Rückkehr der Vernunft
Auch an dieser Stelle sind wiederholt die Regelungen über den Untergang von Verlustvorträgen bei Körperschaften gegeißelt worden. Der Fairness halber ist jedoch zu erwähnen, dass auch Anzeichen gesetzgeberischer Vernunft zu erkennen sind. Dem maßgeblichen § 8c KStG wurde Ende 2009 durch das sog. „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ neben einer in der Praxis nur sehr begrenzt tauglichen Konzernklausel auch ein „Stiller-Reserven-Escape“ hinzugefügt. Vereinfacht ausgedrückt gehen Verlustvorträge einer Körperschaft trotz schädlicher Anteilsübertragung nicht unter, soweit die übertragene Körperschaft in ihrem Vermögen über stille Reserven verfügt. » weiterlesen
EU-Widrigkeit der Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG?
Die Europäische Kommission hatte bereits mit Schreiben vom 24.2.2010 Zweifel an der Vereinbarkeit der Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1 a KStG mit dem EU-Recht geäußert und daher das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV eingeleitet. Daraufhin hat die deutsche Finanzverwaltung entschieden, die angesprochene Regelung bis zu einem abschließenden Beschluss der Kommission nicht mehr anzuwenden. Bereits durchgeführte Veranlagungen bleiben bestehen, doch im Fall einer Negativentscheidung muss mit einer Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfen vom Empfänger gerechnet werden. » weiterlesen