
RA Dr. David Hötzel, LL.M., Counsel bei POELLATH, München
Der EuGH könnte mit einer Entscheidung zur Umsatzsteuer in einem österreichischen Fall ein kleines Beben im deutschen Immobilienmarkt ausgelöst haben. Mit Urteil vom 03.06.2021 (C-931/19, Rechtssache „Titanium“) legte der EuGH den Grundstein für die Anwendung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens (umgekehrte Steuerschuldnerschaft) bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung einer inländischen Immobilie durch einen im Ausland ansässigen Vermieter (B2B). Nach deutscher Rechtspraxis ist auch in diesen Fällen der Vermieter Schuldner der Umsatzsteuer. » weiterlesen