FG München: Carried Interest ist Ergebnisverteilung und keine Tätigkeitsvergütung

StB Dr. Thomas Töben, SMP, Berlin

Das noch nicht veröffentlichte Urteil des FG München vom 17.11.2020 (12 K 2334/18) zur steuerlichen Einordnung des sog. Carried Interest hat nicht nur für vermögensverwaltende Private Equity (PE) und Venture Capital (VC) Fonds Bedeutung. Das Urteil hilft auch bei der zutreffenden, abkommensrechtlichen Einordnung des Carried Interest in grenzüberschreitenden PE/VC-Strukturen. » weiterlesen

BFH bestätigt Anwendung des Teileinkünfteverfahrens für den Carried Interest in gewerblichen Fondsstrukturen

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Schnittker Möllmann Partners, Berlin

Der BFH hat in seinem am 29.05.2019 veröffentlichten Urteil (vom 11.12.2018 – VIII R 11/16) erstmals zur Besteuerung des sog. Carried Interest Stellung bezogen. Der BFH bestätigte vor allem die teilweise Steuerbefreiung des Carried Interest auch in gewerblichen Private Equity (PE) / Venture Capital (VC) Fondsstrukturen und stellte sich insoweit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung in einigen Bundesländern. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung insbesondere für ausländische Fondsstrukturen – nicht zuletzt auch deshalb, weil die deutschen, gewerbesteuerlich motivierten Gewerblichkeitsfiktionen im Ausland zumeist unbekannt sind. » weiterlesen