Schulden einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft als (Teil)Entgelt bei Anteilsübertragung – alles geklärt?

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf

Der BFH hat jüngst entschieden, dass nach einem Verkauf von Anteilen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die anteiligen Gesellschaftsschulden die für die AfA maßgeblichen Anschaffungskosten des Erwerbers erhöhen (BFH vom 03.05.2022 – IX R 22/19 (DB 2022 S. 2383) und hat damit der Vorinstanz (FG Köln vom 10.10.2018; s. hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 20.07.2020) widersprochen. Dies eröffnet ggf. die Option, zusätzliches AfA-Volumen ohne persönliche Aufwendungen des Erwerbers zu generieren, was sich in vielen Fällen günstig auswirkend wird. Gleichwohl lässt die Entscheidung einige wesentliche Fragen offen, insbesondere, ob dies unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft gelten kann bzw. ob dies auch bei einer reinen Anteilsschenkung gelten würde. Auch die Perspektive des Übertragenden (Verwirklichung eines Einkommensteuer-Tatbestandes?) wird (schon mangels Entscheidungserheblichkeit) nicht in den Blick genommen. » weiterlesen

Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaften

RA/StB Dr. Michael Kreft, Partner bei King & Wood Mallesons LLP, München

RA/StB Dr. Michael Kreft, Partner bei King & Wood Mallesons LLP, München

Gewährt ein Gesellschafter seiner gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft ein Darlehen und erhält er hierfür Zinsen, ist die Steuersituation eindeutig. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sieht vor, dass die Zinseinnahmen des Gesellschafters als Sonderbetriebseinnahmen und gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung zu erfassen sind. Die Zinseinnahmen des Gesellschafters mindern also den steuerlichen Gesamtgewinn der gewerblichen Personengesellschaft nicht, nur im Rahmen der Gewinnverteilung kommt es zu einer Zuweisung der Zinsen als Gewinnanteil an den Gesellschafter, der das Darlehen gewährt. Entsprechend sind die Gewinnanteile der übrigen Gesellschafter gemindert und im steuerlichen Gesamtgewinn der Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter sind die Darlehenszinsen neutralisiert. Gewährt hingegen ein Gesellschafter seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein Darlehen, so ist die steuerliche Erfassung des Darlehens und der Zinszahlungen bisher nicht abschließend geklärt. » weiterlesen