Mit fünf Urteilen, jeweils vom 22.01.2020 (II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18 und II R 41/18), hat der II. Senat des BFH zu der Frage Stellung genommen, ob Umschichtungen innerhalb eines Wertpapierdepots (sog. Aktivtausch) zu jungem Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG a.F. führt, das erbschaft- und schenkungsteuerlich nicht begünstigt und somit voll steuerpflichtig ist. Diese Frage hat der II. Senat des BFH in allen Streitfällen bejaht und damit die profiskalische Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. » weiterlesen
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Steuerfalle bei Drittstaatsverschmelzungen: Entwarnung durch die KStR 2015?
Wie im Blog-Beitrag vom 13.11.2013 berichtet, führen Drittstaatsverschmelzungen auf Ebene des inländischen Anteilseigners zu einer „Steuerfalle“. Denn die Finanzverwaltung vertritt in der jüngeren Vergangenheit in vielen Praxisfällen die Ansicht, dass eine Drittstaatsverschmelzung bei dem übertragenden Rechtsträger in Ermangelung der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG als liquidationsähnlicher Vorgang zu werten sei. Demnach greife eine Sachausschüttung des gesamten Vermögens auf die inländische Anteilseignerebene in Kombination mit einer Einlage in den übernehmenden Rechtsträger. Diese Sachausschüttung soll nach dem Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 Satz 2 KStG) eine volle Besteuerung der stillen Reserven auslösen; für Gewerbesteuerzwecke erfolgt hingegen bei Erfüllen der Voraussetzungen des § 9 Nr. 7 GewStG eine Kürzung. Dass § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG nicht anwendbar ist, wenn keine beschränkte Steuerpflicht des übertragenden Rechtsträgers im Inland vorliegt, war sogar Gegenstand einer Bund-Länder-Abstimmung. » weiterlesen
Steuerfalle bei Drittstaatsverschmelzungen?
Verschmelzungen unter der Beteiligung von in Drittstaaten ansässigen Kapitalgesellschaften stehen nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer von deutschen, global positionierten Unternehmen aus operativen Gründen zunehmend anvisierten „legal entity rationalization“ auf der Tagesordnung. Auf Ebene des deutschen Anteilseigners wurden solche Drittstaatsverschmelzungen bislang im Regelfall als steuerneutral behandelt. Dies ergibt sich für im Privatvermögen gehaltene Anteile unter 1% aus der Vorschrift des § 20 Abs. 4a EStG und für im Privatvermögen größer 1% sowie im Betriebsvermögen befindliche Anteile aus § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG i. V. mit § 13 UmwStG. » weiterlesen
Verschmelzungsbedingte Entstrickung – Quo vadis?
Mit der jüngst ergangenen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache National Grid Indus BV hat die Diskussion über die deutschen Entstrickungsregelungen wieder an Fahrt gewonnen. Nachdem der BFH die finale Entnahmetheorie bzw. die Theorie der finalen Betriebsaufgabe aufgegeben hat, ist auf der Tatbestandsebene zudem fraglich, ob die u. a. mit dem SEStEG geschaffenen allgemeinen und umwandlungssteuerrechtlichen Entstrickungsregelungen nicht vielfach leer laufen. Schließlich hat der Gesetzgeber die Rechtsfolge der (ggf. abgemilderten) Sofortbesteuerung stiller Reserven allein an den Ausschluss bzw. die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts geknüpft. Insoweit ergeben sich aber nicht nur bei der grenzüberschreitenden Überführung von Wirtschaftsgütern sowie Sitz- und Betriebsverlegungen innerstaatliche und europarechtliche Zweifel an dem „ob“ und „wie“ der deutschen Entstrickungsbesteuerung. Vielmehr ist ebenso die hier zu behandelnde Hinausverschmelzung (§§ 122a ff. UmwG) einer deutschen KapGes. in das EU/EWR-Territorium problembelastet. Verstärkt wird dies durch die seitens der Finanzverwaltung (nach wie vor) unrichtigerweise vertretene Zentralfunktionsthese. » weiterlesen