Die Bundesregierung hat den Entwurf der neuen Erbschaftsteuer überarbeitet und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Regierungsentwurf vom 08. Juli 2015 (DB0707996) basiert auf den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (zum Vorentwurf vgl. DB0697298). Der Vorentwurf wurde im Detail überarbeitet und erheblich ergänzt. Bei originärem Betriebsvermögen finden zwar die Regelverschonung von 85 % bzw. die Optionsverschonung von 100 % weiterhin Anwendung. Aber diese Verschonungen sollen künftig nur noch bis zu einem Schwellenwert von 26 Mio. Euro (bzw. 52 Mio. Euro bei qualifizierten Familiengesellschaften, dazu unten) gelten. Bei größeren mittelständischen Unternehmen schmilzt der Verschonungsabschlag bis auf 20 % (bei der Regelverschonung von Vermögen über 116 bzw. 142 Mio. Euro) bzw. 35 % (bei der Optionsverschonung von Vermögen über 116 bzw. 142 Mio. Euro) ab. Die Verschonungsregeln sind jetzt sehr kleinteilig geworden. » weiterlesen