Trotz Zwischenlagerung liegen Direktlieferungen aus dem Ausland nach Deutschland vor und ein Konsignationslager in Deutschland bleibt aus umsatzsteuerlicher Sicht unberücksichtigt, wenn der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung zum Lager feststeht. Zu diesem Ergebnis kommt der BFH in seinem Urteil vom 20.10.2016 zur Behandlung von Lieferungen über Konsignationslager (V R 31/15, RS1227269). Damit bestätigt der BFH die in den letzten beiden Jahren zu diesem Thema ergangenen Finanzgerichtsurteile. Der BFH widerspricht insofern auch der undifferenzierten Auffassung der Finanzverwaltung. So mancher ausländische Lieferant wird dies begrüßen, da er sich dadurch ggf. eine Registrierung und entsprechende Kosten in Deutschland erspart. » weiterlesen