Die Übertragung aus einer Direktzusage resultierender Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds erfreut sich in der Praxis einer zunehmenden Beliebtheit. Insbesondere aus Sicht des Arbeitgebers bietet der Wechsel des Durchführungswegs eine Reihe von Vorteilen. Hierzu zählen neben der Befreiung von der § 6a EStG-Pensionsrückstellung u.a. der niedrigere Beitrag für die gesetzliche Insolvenzsicherung sowie die externe Durchführung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge. Die kürzlich veröffentlichte BFH-Entscheidung vom 19.04.2021 (VI R 45/18, DB 2021 S. 2059) sowie die am 12.08.2021 veröffentlichte Neufassung der Verwaltungsgrundsätze zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge betreffen zwei wichtige praktische Fragestellungen. » weiterlesen