Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Mehrwertsteuervorschriften zu ändern und die MwSt-Befreiung für Dienstleistungen auszudehnen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, deren Tätigkeiten nicht vorsteuerabzugsfähig sind, ihren Mitgliedern erbringen. Der deutsche Gesetzgeber beschränkt diese Möglichkeit auf Dienstleistungen im Gesundheitsbereich; nach EU-Recht hingegen muss sie in allen Wirtschaftsbereichen gegeben sein. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen“ (PM vom 6. 4. 2011, IP 11/428). » weiterlesen