Vertrauen in die Grunderwerbsteuer

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Im Steuerboard-Beitrag vom 13.04.2018 hat Weggenmann ein aktuelles Urteil des BVerfG vom 10.04.2018 (1 BvR 1236/11, RS1267788) analysiert. Das Urteil enthält bemerkenswerte Aussagen zum Vertrauensschutz der Steuerpflichtigen. Berater befürchten und Vertreter der Finanzverwaltung behaupten nun vermehrt, dieses Urteil habe eine Trendwende mit sich gebracht und die Möglichkeiten des Gesetzgebers erweitert, z.B. bei den möglichen anstehenden Gesetzesänderungen für Share Deals und Grunderwerbsteuer (vgl. hierzu die Steuerboard-Beiträge von Büttner/Flit vom 25.09.2018 und Evers vom 10.07.2018). Hier ist Vorsicht geboten. Das Urteil des BVerfG betraf eine Sonderkonstellation. Es ist nicht ohne Weiteres übertragbar auf stichtagsbezogene Steuern, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer. » weiterlesen

Reihengeschäfte: Subjektive Kenntnis des Erwerbers maßgeblich

StB, Dipl.-FW (FH) Ronny Langer, Partner bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Die Zuordnung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft war trotz – oder vielleicht auch gerade wegen – der Rechtsprechung der letzten Jahre ein Mysterium. Eine rechtssichere Beurteilung war bislang nicht immer möglich. Deshalb wurde das Urteil des EuGH in der Rs. Kreuzmayr (C-628/16, RS1264395) mit Spannung erwartet. Der EuGH bestätigt darin, dass stets die subjektiven Kenntnisse der Erwerber (gestützt durch objektive Gesichtspunkte) zu berücksichtigen sind und nicht nur isoliert die des Lieferanten. Die Absichtsbekundung eines Zwischenerwerbers zum Weiterverkauf ist damit ohne Bedeutung, auch wenn dies nach dem Urteil des EuGH in der Rs. Toridas (C-386/16, UR 2017 S. 678) noch anders hätte vermutet werden können. Der EuGH verneint zudem einen Vertrauensschutz bei falscher Beurteilung des Reihengeschäfts. » weiterlesen

Der Schutz vermögenswerter Positionen bei der Änderung von Steuergesetzen

Nehmen wir an, der Gesetzgeber beschließt zum 1. 11. 2010, den Abgeltungssteuersatz rückwirkend ab 1. 1. 2010 auf 30% zu erhöhen und damit auch die Kapitalerträge zu erfassen, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zugeflossen sind. Wäre dies aus verfassungsrechtlicher Sicht hinzunehmen? Oder genießt der Steuerpflichtige Schutz vor Eingriffen in bereits verwirklichte, d. h. erwirtschaftete vermögenswerte Positionen, sprich: Schutz vor einer Höherbelastung bereits zugeflossener Erträge? » weiterlesen