Die Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes ist in Deutschland von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG). Damit sollen Fondsanleger nicht gegenüber Direktanlegern steuerlich benachteiligt werden, die ihre Investitionen ohne eine Vermögensverwaltung durch zwischengeschaltete Investmentgesellschaften tätigen.
Die Steuerbefreiung ist nun jedoch Gegenstand eines laufenden EuGH-Verfahrens („Fiscale Eenheid X N.V. c.s.“; Rs. C-595/13). Die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 20.05.2015 haben Brisanz, wie bereits Bujotzek kürzlich an dieser Stelle im Zusammenhang mit dem Begriff des „Investmentfonds“ darlegt (Bujotzek, DB0991106). Auch der Begriff der „Verwaltung“ erfährt aber – sollte der EuGH der Generalanwältin Kokott folgen – ein neues, erweitertes Verständnis. » weiterlesen