Nach dem jüngst veröffentlichten und bemerkenswerten Urteil des BFH vom 07.12.2016 (BFH vom 07.12.2016 – I R 76/14, DB 2017 S. 759) bildet das von einer ausländischen Kapitalgesellschaft aufgenommene Finanzierungsdarlehen bei der Ermittlung der Einkünfte aus deutschen Immobilien (Vermietung / Verpachtung und Veräußerung) kein Betriebsvermögen. Demzufolge führt auch der Verzicht auf die Darlehensforderung seitens des Gläubigers nicht zu inländischen Einkünften. Die Entscheidung des BFH beseitigt Rechtsunsicherheiten und ermöglicht Investoren eine steuerneutrale Abwicklung von ausländischen Objektgesellschaften. » weiterlesen
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Forderungsverzicht und Konzernrückhalt
Möglicherweise kommt bei der Lösung der Probleme, die der Forderungsverzicht eines Gesellschafters für eine kränkelnde Gesellschaft verursacht („Verzichtsgewinn“) von unerwarteter Seite Unterstützung: Die Finanzverwaltung hat im März diesen Jahres Bemerkenswertes über die Auswirkungen des Konzernrückhaltes auf Gesellschafterdarlehen geschrieben. Die entscheidende Frage der Werthaltigkeit stellt sich in neuem Licht dar. Zur Erinnerung: Aus Sicht eines darlehensgebenden Gesellschafters kann die fehlende Werthaltigkeit einer Forderung gegen eine Tochtergesellschaft dazu führen, dass auf die Forderung eine Teilwertabschreibung vorzunehmen ist. » weiterlesen