Bislang wurden Steuernachforderungen und Steuererstattungen gesetzlich mit monatlich 0,5 % – mithin 6 % jährlich – verzinst. Dies hat nun ein Ende: Mit seinem vor kurzem veröffentlichten Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Verzinsung mit einem solchen Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig ist. Obwohl die praktischen Auswirkungen aufgrund einer Fortgeltungsanordnung bis einschließlich 2018 nicht unmittelbar bis 2014 zurückreichen, ist die Entscheidung jedenfalls rückwirkend ab 2019 und in Zukunft für Steuerpflichtige von grundlegender Bedeutung. » weiterlesen