Die letzte gesetzliche Änderung zur grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel in 2013 betraf bekanntlich die Erweiterung der Vorschrift auf Einbringungsfälle, also den praxisrelevanten Fall der Anteilsumhängung. Bis dahin war die Anwendung der Konzernklausel auf reine Umwandlungsfälle beschränkt, sodass eine Befreiung in vielen typischen Umstrukturierungsfällen nicht in Betracht kam. Durch die Erweiterung ergeben sich somit neue Handlungsalternativen, Umstrukturierungen ohne Anfall von Grunderwerbsteuer umzusetzen. Aus Sicht der Steuerpflichtigen eine zu begrüßende Erweiterung.
Was die praktische Anwendung der Vorschrift weiterhin schwierig macht, ist jedoch die restriktive Auslegung der Finanzverwaltung (vgl. koordinierter Ländererlass zur Konzernklausel vom 19.06.2012, DB0483857); insbesondere in Fällen, in denen ein „Missbrauch“ offensichtlich nicht vorliegt. » weiterlesen