Ertragsteuerliche Risiken bei der Unternehmensübergabe mit Nießbrauch

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Der vom Unternehmer im Rahmen der lebzeitigen Übertragung seines Unternehmens oder von Anteilen am Unternehmen auf den Nachfolger vorbehaltene Nießbrauch erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Einerseits kann der Unternehmer durch den Nießbrauch – bei entsprechend umsichtiger Vertragsgestaltung – eine erbschaftsteuergünstige Übertragung vornehmen und andererseits weiterhin dauerhaft an den Erträgen des übertragenen Unternehmens teilhaben sowie Einfluss auf die laufende Geschäftsführung des Unternehmens nehmen. Nach der BFH-Rechtsprechung ist der vom Unternehmer vorbehaltene Nießbrauch auch nicht als Gegenleistung im ertragsteuerlichen Sinne für die Übertragung anzusehen, so dass jedenfalls insoweit keine Realisierung stiller Reserven droht (BFH vom 24.04.1991 – XI R 5/83, DB 1991 S. 1860, ständige Rechtsprechung). Nach einem neuen Urteil des BFH (BFH vom 25.01.2017 – X R 59/14, DB 2017 S. 1813) birgt der Vorbehalt eines Nießbrauchs bei der Unternehmensübergabe an die nächste Generation gleichwohl das nicht unerhebliche Risiko, dass die steuerneutrale Buchwertfortführung dabei versagt wird. Einkommensteuerlich würde die Übertragung dann beim Übertragenden wie ein Verkauf des Unternehmens zum Verkehrswert behandelt, freilich ohne dass der Übertragende einen korrespondierenden Mittelzufluss hat. » weiterlesen

Ertragsteuerlich günstige Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch Leibrente auch heute noch möglich

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Bei lebzeitigen Unternehmensübertragungen ist das ertragsteuerliche Modell der „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ weit verbreitet. Hierbei überträgt der Unternehmer sein Unternehmen oder wesentliche Teile davon auf den Nachfolger und lässt sich von diesem im Gegenzug lebenslange, seinen Lebensunterhalt sichernde Geldleistungen gewähren. Unter gewissen Voraussetzungen handelt es sich dabei entgegen der allgemeinen ertragsteuerlichen Systematik nicht um einen entgeltlichen Vorgang, der zu einer Realisierung stiller Reserven führt. Allerdings kann der Übernehmer die von ihm gewährten Geldleistungen als Sonderausgaben abziehen; der Übergeber muss die empfangenen Geldleistungen als sonstige Einkünfte versteuern (Korrespondenzprinzip). » weiterlesen

Vorzeitiger unentgeltlicher Nießbrauchsverzicht: Die schenkungsteuerlichen Folgen

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Katharina Hemmen, LL.M.,Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Associate, P+P Pöllath + Partners, Berlin

Regelmäßig übertragen Eltern im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge Vermögenswerte an ihre Kinder unter einem sogenannten Nießbrauchsvorbehalt. Die Eltern sichern sich damit die Erträge aus dem verschenkten Vermögen, typischerweise z.B. die Mieterträge aus einer an die Kinder übertragenen Immobilie oder Dividendenansprüche aus übertragenen Gesellschaftsanteilen. Später kann dieser Nießbrauchsvorbehalt für die Eltern obsolet werden, weil sie feststellen, auch ohne die Erträge finanziell ausreichend abgesichert zu sein, oder er kann für die Kinder lästig sein, weil er sie an einer Veräußerung der erhaltenen Vermögensgegenstände hindert.

Der unentgeltliche Verzicht auf den Nießbrauch durch die Eltern ist dann naheliegend. Dabei lohnt es sich, die schenkungsteuerlichen Folgen eines solchen Verzichts genau zu prüfen, wie ein kürzlich ergangenes Urteil des BFH (BFH vom 20.05.2014 – II R 7/13, DB0670564) beweist. » weiterlesen

Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch gegen Abfindung

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Eltern übergeben Vermögenswerte in Form von Immobilien oftmals bereits zur Lebenszeit an die Kinder, behalten sich dann jedoch das Recht zur Nutzung der übergebenen Immobilie (sowohl zur Selbstnutzung als auch Vermietung) vor (Vorbehaltsnießbrauch). In späteren Jahren ist der Vorbehaltsnießbrauch oftmals überholt und/oder hindert die Kinder an einer Veräußerung der Immobilie, z. B. um den Erlös in eine eigene Immobilie zu investieren. In dieser Situation wird in der Regel der Verzicht auf den Vorbehaltsnießbrauch durch die Eltern in Betracht gezogen. » weiterlesen