Voraussetzung für die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft ist nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrages. Da die Regeln zur Gewinnermittlung und –abführung durch das BilMoG grundlegende Veränderungen erfahren haben, stellen sich eine Fülle von Zweifelsfragen, die in der Praxis mit Blick auf die zutreffende Durchführung des Gewinnabführungsvertrages zu erheblichen Unsicherheiten führen und eine Gefährdung für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft darstellen. Ausgangspunkt für diese Risiken sind unterschiedliche Fragenkomplexe: » weiterlesen