Das FG Hessen hat sich aktuell mit der Fragestellung zur Qualifikation einer „Abfindungszahlung“ als entgeltliche Leistung beschäftigt (Urteil vom 28.04.2017 – 6 K 1986/16; anhängig beim BFH: XI R 20/17). Der XI. Senat des BFH hingegen hat sich jüngst (Urteil vom 13.12.2017 – XI R 3/16, DB 2018 S. 1061) mit der Frage des Vorsteuerabzugs bzgl. als umsatzsteuerpflichtig qualifizierter „Abfindungszahlungen“ beschäftigt, was einen ersten Ausblick auf die erwartete Entscheidung desselben Senats bezüglich der Revision XI R 20/17 zulässt. » weiterlesen
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Viele Immobilienbesitzer können weniger Vorsteuer abziehen
Anfang 2011 war eine Neuregelung bei der Umsatzsteuer in Kraft getreten, die Eigentümer von teilweise unternehmerisch und privat genutzten Gebäuden betrifft. Klassischer Fall ist das Zweifamilienhaus, in dem das Erdgeschoss als Ladenlokal selbst genutzt oder an einen anderen Unternehmer vermietet ist und die Familie im Obergeschoss wohnt. Hier konnte bislang das gesamte Grundstück dem Unternehmen zugeordnet und die auf die Gebäudeherstellungskosten insgesamt entfallende Umsatzsteuer komplett als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Im Gegenzug musste der Anteil für die Privatnutzung über zehn Jahre hinweg zurückbezahlt werden, also eine zinslose Stundung vom Fiskus. » weiterlesen
Vorrang der Steuerbefreiungen umgekehrt
Es gibt Umsätze, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Die meisten dieser Befreiungen führen dazu, dass der leistende Unternehmer keine Vorsteuern aus Eingangsleistungen abziehen kann, welche mit den steuerbefreiten Umsätzen direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen, so z.B. die in § 4 Nr. 8–24 UStG genannten Befreiungen. Dazu gehören im Wesentlichen Bank-, Versicherungs- und Finanzumsätze, Vermietungs- und Heilumsätze sowie weitere soziale und kulturelle Umsätze. » weiterlesen