Ein leidiges, oft strittiges Thema in Außenprüfungen sind Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben nach §§ 14, 14a UStG in (Eingangs-)Rechnungen. Fehlende oder unzutreffende Rechnungsangaben, mithin rein formale Gründe, lassen den (in gutem Glauben durchgeführten) Vorsteuerabzug entfallen. Ein bei komplexen Aufträgen falsch ermitteltes Leistungsdatum, eine zu unpräzise Leistungsbeschreibung bei sonstigen Leistungen; ein „Fehler“ gelangt schnell in eine ansonsten korrekte Rechnung. Da Außenprüfungen oft erst Jahre später erfolgen, können gem. § 233a AO erhebliche Nachzahlungszinsen anfallen. Denn Finanzverwaltung und BFH ließen bisher den Vorsteuerabzug nicht rückwirkend, sondern erst ab Vorliegen der korrigierten Rechnung zu, obwohl § 31 UStDV zur Rückwirkung keine Aussage trifft. Doch es besteht Hoffnung. » weiterlesen
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Kein Vorsteuerabzug für Holding-Gesellschaften
Das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 9. 2. 2012 (V R 40/10, DB 2012 S. 614) nochmals in aller Deutlichkeit klargestellt. Auch Konzerndienstleistungen beseitigen diesen Ausschluss i. d. R. nicht.
In Konzernstrukturen, aber auch bei isolierten Unternehmenserwerben werden Tochtergesellschaften bzw. die erworbenen Anteile oftmals durch eigene Holding-Gesellschaften gehalten und verwaltet. Aus dem Erwerb und der Verwaltung dieser Beteiligungen entstehen regelmäßig hohe Aufwendungen, die mit Vorsteuer belastet sind. Da aus dem Halten der Beteiligungen keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen (Erzielung von Dividenden, Zinsen aus Gesellschafterdarlehen sowie Veräußerungserlöse) resultieren, ist ein Vorsteuerabzug grds. ausgeschlossen. Regelmäßig erbringen die Holding-Gesellschaften zugleich aber Dienstleistungen (Beratungsleistung) an die Tochtergesellschaften. Diese unterliegen der USt und berechtigen für sich genommen zum Vorsteuerabzug. Der BFH hatte nun darüber zu entscheiden, wie weit der Vorsteuerabzug in einer solchen Situation reicht. » weiterlesen
Verbrauchsteuern in einem reformierten Steuersystem
Überschattet von der aufziehenden Eurokrise hat Paul Kirchhof im Frühsommer dieses Jahres sein Bundessteuergesetzbuch vorgelegt, das nach rund zehnjähriger Vorarbeit das überkomplizierte bestehende Steuerrecht auf nur noch vier Bundessteuern mit insgesamt 146 Paragraphen zusammenfasst. Sicherlich eine gewaltige Vereinfachungsleistung, die in der steuerpolitischen Diskussion angesichts der gegenwärtigen drängenden Probleme leider viel zu wenig gewürdigt wird. Neben der Reform der Einkommensbesteuerung liegt ein Schwerpunkt in der Vereinfachung der Umsatzbesteuerung, für deren Abwicklung Unternehmen bis zu 60 % ihres Verwaltungsaufwands einsetzen.
Vorsteuer: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
Mit Urteil vom 7. 7. 2011 (V R 42/09, DB 2011 S. 2300) hat der BFH die Frage geklärt, bis wann spätestens die Zuordnungsentscheidung dokumentiert sein muss, um bei gemischt-genutzten Gegenständen den Vorsteuerabzug zu ermöglichen: Es ist der gesetzliche Abgabetermin der Jahres-USt-Erklärung, also der 31. 5. des Folgejahres, in welchem die abziehbaren Vorsteuern angefallen sind. Dies war von den Finanzgerichten unterschiedlich gesehen worden. » weiterlesen