Unternehmer müssen jetzt für die USt einen Erstattungsantrag stellen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Wurden Selbstständigen anlässlich von Geschäftsreisen oder Messebesuchen im EU-Ausland Aufwendungen in Rechnungen gestellt, in denen ausländische Umsatzsteuer enthalten ist, dürfen sie diese nicht bei ihrem deutschen Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, gibt es ein gemeinschaftsrechtliches Vergütungsverfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer sich die ausländische Umsatzsteuer erstatten lassen. Allerdings sollten sie sich beeilen, wenn es um Rechnungen aus dem Jahr 2010 geht. Denn die Frist läuft Ende September 2011 aus und kann nicht verlängert werden. » weiterlesen