Keine Schenkungsteuer bei Verzicht auf ein persönliches Mehrstimmrecht

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Ein Mehrstimmrecht sichert dem Senior in der vorweggenommenen Unternehmensnachfolge den tatsächlichen Einfluss in „seiner“ Gesellschaft, wenn er aus steuerlichen Überlegungen zu Lebzeiten einen Teil seiner Gesellschaftsanteile unentgeltlich überträgt. In vielen Fällen verzichtet der Senior später auf dieses Recht. Der BFH (Urteil v. 30.1.2013 – II R 38/11, DB 2013 S. 1216) hat nun entschieden, dass der Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht keine steuerpflichtige Zuwendung an seine Mitgesellschafter darstellt. Dies gelte auch dann, wenn sich der Wert ihrer Anteile im Zuge des Verzichts erhöht. » weiterlesen