Die deutsche Wegzugssteuer im Wandel der Zeit – von einem Exoten zum Massenphänomen?

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., Partner bei POELLATH, München

Mit Wirkung zum 01.01.2022 hatte der Gesetzgeber die deutsche Wegzugssteuer gem. § 6 AStG grundlegend neu geregelt und dadurch für viele betroffene Steuerpflichtige erheblich verschärft (dazu Graf von Armansperg, HB Steuerboard vom 14.06.2021). Ein Jahr ist seither vergangen und Steuerpflichtige wie Berater konnten einen ersten Eindruck von den durch die neue Rechtslage geschaffenen Praxisproblemen bekommen. Ein angekündigtes Rundschreiben der Finanzverwaltung, mit dem zumindest ein Teil der neuen Rechtsfragen geklärt werden sollte, steht leider noch aus. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2022 aus Deutschland weggezogen sind, sind die steuerlichen Folgen ihres Wegzugs daher zum Teil weiterhin unklar. Die steuer- wie rechtspolitische Dimension der Wegzugssteuer soll nachfolgend vor dem Hintergrund ihrer historischen Gesetzesentwicklung beleuchtet werden. » weiterlesen

Keine einschränkende Auslegung bei Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und StB Frank Niesmann, MÖHRLE HAPP LUTHER mbB, München bzw. Hamburg

Der BFH hat mit Urteil vom 08.12.2021 (I R 30/19) entschieden, dass der Ausschluss oder die Beschränkung des nationalen Besteuerungsrechts kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG a.F. ist. Nach diesem Urteil ist § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG a.F. (heutiger § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AStG) nicht dahingehend auszulegen, dass die Besteuerung von stillen Reserven in Geschäftsanteilen aufgrund einer unentgeltlichen Anteilsübertragung auf einen beschränkt Steuerpflichtigen unterbleibt, wenn das deutsche Besteuerungsrecht nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Damit findet § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG a.F. (heutiger § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AStG) unabhängig vom Umfang der (tatsächlichen) deutschen Besteuerungsrechte Anwendung, soweit die in der Regelung genannten Voraussetzungen vorliegen. » weiterlesen

Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen gem. § 17 EStG – Voraussetzungen für steuerlichen „Step-Up“ im Zuzugsfall

StB Mareike Krämer, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Halten Steuerpflichtige in ihrem Privatvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens einem Prozent, so unterliegen sie im Veräußerungsfall den Regelungen des § 17 EStG und dem Teileinkünfteverfahren. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns erfolgt dabei vereinfachend durch Abzug der historischen Anschaffungskosten vom Veräußerungspreis (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG). Der BFH hat nun erstmals einen Fall zu den Voraussetzungen einer Erhöhung der Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG entschieden (Urteil vom 26.10.2021 ­ – IX R 13/20, DB 2022 S. 305). » weiterlesen

Wegzugsbesteuerung – Ist das neue Ratenzahlungskonzept europarechtswidrig?

StB Tobias Deschenhalm, Associate bei POELLATH, München

Bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung der Wegzugsbesteuerung am 01.01.2022 stellt sich die Frage, ob § 6 AStG in der Fassung des ATAD-UmsG – insbesondere im Zusammenhang mit der Streichung der unbegrenzten Stundung und dem dafür eingeführten Ratenzahlungskonzept – gegen Europarecht verstößt. » weiterlesen

Reform der Wegzugsbesteuerung – Kommt jetzt die große Flucht aus Deutschland?

RA Dominik Graf von Armansperg, Associate bei POELLATH, München

Der Deutsche Bundestag hat am 21.05.2021 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen und darin – über die Vorgaben der EU-Anti-Steuervermeidungs-richtlinie hinaus – auch die Bestimmungen zur Wegzugssteuer für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen verschärft. Die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz ist für den 25.06.2021 geplant. Das Gesetz ist seit Ende 2019 in Planung und hat sich seitdem, zumindest in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung, wenig verändert (vgl. zur Wegzugsbesteuerung in der Fassung des ersten Gesetzesntwurfs Escher, Steuerboard vom 16.01.2020). Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird und für alle Wegzüge ab dem 01.01.2022 gelten wird (§ 21 Abs. 1 AStG-neu). Die  mit der Gesetzesänderung verbundenen Verschärfungen könnten dazu führen, dass die Anzahl der Wegzüge in diesem Jahr rapide ansteigen wird und man im Nachhinein möglicherweise von einer Flucht von Unternehmern und Unternehmerfamilien aus Deutschland sprechen kann. » weiterlesen

Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen (§ 6 AStG) – Drastische Verschärfung geplant

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Partner bei Taylor Wessing, Düsseldorf

Das BMF hat am 10.12.2019 einen Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht (vgl. zu Änderungen des InvStG bereits Fest, Steuerboard vom 20.12.2019). Auch wenn die Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie dies nicht zwingend erfordert, enthält der Entwurf auch grundlegende Änderungen der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften in ihrem Privatvermögen halten (§ 6 AStG). Das bisherige Konzept der bei Wegzügen in das EU-/EWR-Gebiet zu gewährenden zinslosen, unbefristeten Steuerstundung soll zugunsten einer ratierlichen Besteuerung aufgegeben werden. Dies würde eine erhebliche Einschränkung der Mobilität des betroffenen Personenkreises bedeuten, ebenso ihrer perspektivischen Rechtsnachfolger. Denn auch der Übergang von Kapitalgesellschaftsanteilen auf im Ausland ansässige Personen durch Erbschaft oder Schenkung kann die Wegzugsbesteuerung auslösen. » weiterlesen

Keine „Reparatur“ steuerlich „missglückter“ Wegzüge

RA Patrick Grzella ist Associate bei Taylor Wessing, Düsseldorf

Gemäß § 6 Abs. 1 AStG führt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht dazu, dass die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen qualifizierten Kapitalgesellschaftsbeteiligungen auch ohne Veräußerung aufgedeckt werden und ein Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Diese Wegzugsbesteuerung kann gemäß § 6 Abs. 3 AStG nachträglich entfallen, wenn die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht auf „vorübergehender Abwesenheit“ beruht und der Steuerpflichtige innerhalb von fünf (gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 AStG ggf. zehn) Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 31.10.2019 (1 K 3448/17 E) nunmehr entschieden, dass für die Frage, ob das Merkmal der „vorübergehenden Abwesenheit“ i.S.v. § 6 Abs. 3 AStG erfüllt ist, auch der von Beginn an bestehende Rückkehrwille als subjektives Element maßgeblich ist. Damit stellt sich das FG Münster auf eine Linie mit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung und gegen Teile des Schrifttums. » weiterlesen

Weicher Brexit im Steuerrecht? (Brexit-StBG und Änderung des UmwG)

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit seinem am 29.03.2017 erklärten Austritt aus der EU hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eine zweijährige Frist in Gang gesetzt, mit deren Ablauf die EU-Mitgliedschaft automatisch endet. Anlässlich des am 29.03.2019 geplanten Brexit hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vorgelegt (Brexit-StBG). Mit Wirksamwerden des Austritts ist das Vereinigte Königreich steuerlich als Drittland zu qualifizieren. Folge hiervon ist, dass eine Reihe steuerlicher Begünstigungen auf Sachverhalte mit Bezug zum Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden werden. Bislang noch offen ist, ob die mit dem Brexit einhergehenden steuerlichen Implikationen durch die Vereinbarung einer Übergangsfrist entschärft werden. » weiterlesen