Mit seiner Entscheidung vom 21. Mai 2014 (I R 42/12, DB 2014 S. 2084) hat der Bundesfinanzhof eine für die steuerliche Anerkennung des wirtschaftlichen Eigentums bei Treuhandgestaltungen bei Kapitalbeteiligungen wegweisende Entscheidung getroffen. Insbesondere für Regelungen zur Kündigung einer Treuhand und die vertragliche Gestaltung von Weisungsrechten bedeutet die Entscheidung ein Mehr an Rechtssicherheit und eine steuerliche Bestätigung einer Vielzahl von Treuhandgestaltungen. » weiterlesen