JStG 2022: Änderungen zum Arbeitszimmer und Homeoffice kommen – jedoch ohne Verschlechterungen!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und StBin Pauline Becker sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig

Am 02.12.2022 hat der Bundestag dem JStG 2022 in 2./3. Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt. Erfreulich sind die Anpassungen der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer und dem Homeoffice. Diese ersparen der Praxis zahlreiche Anwendungsfragen. Besonders erfreulich sind die Änderungen für Steuerpflichtige, denen außerhalb der eigenen Wohnung ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Denn diese können weiterhin ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen. » weiterlesen

JStG 2022: Änderungen bei Berücksichtigung von Aufwendungen für Arbeitszimmer und Homeoffice geplant

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn und Melanie Ahrens (Steuerassistentin) sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Nachdem das BMF im Juli den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vorgelegt hat, liegt nun der Regierungsentwurf des JStG 2022 vor (vgl. BT-Drucks. 457/22). Dieser sieht erstmals gesetzliche Änderungen vor, welche den Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer betreffen und in einigen Fällen die Abzugsmöglichkeiten verschärfen würden. Zudem sieht der Entwurf eine Entfristung der sog. „Homeoffice-Pauschale“ und Erhöhung der derzeitigen Höchstgrenze von 600 € auf 1.000 € vor. Damit werden die Änderungen für alle Steuerpflichtigen relevant, die ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit auch zuhause ausüben. » weiterlesen

Private Mitveranlassung bei Erwerbsaufwendungen von Profifußballern

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Profifußballer sind Angestellte ihrer Bundesligaclubs mit befristeten Arbeitsverträgen. Die Zulässigkeit dieser Befristung ist Gegenstand einer aktuellen arbeitsrechtlichen Kontroverse. So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gegen die Vorinstanz entschieden, dass befristete Arbeitsverträge wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt sind (vgl. hierzu Urban-Crell, Rechtsboard vom 19.02.2016). Auch für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind Profifußballer Arbeitnehmer. Sie erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; ihre Bundesligaclubs entrichten Lohnsteuer auf Gehaltszahlungen und Sachleistungen für sie. Der Abzug von Werbungskosten ist auch für Profifußballer problematisch, wenn sie einen Bezug zur privaten Lebensführung aufweisen. Das betrifft zum Beispiel die Kosten für ein Abonnement eines Pay-TV-Senders oder für Sportbekleidung. » weiterlesen

Kein Werbungskostenabzug für umgekehrte Familienheimfahrten bei einer befristeten Auswärtstätigkeit

StB Dr. Simone Wick, DIERKES PARTNER, Hamburg

StB Dr. Simone Wick, DIERKES PARTNER, Hamburg

Wieder einmal hat sich der BFH mit der Abgrenzung von beruflich veranlassten Werbungskosten zu privaten und daher steuerlich irrelevanten Aufwendungen beschäftigt. Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob sogenannte umgekehrte Familienheimfahrten auch unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff fallen oder ob diese nur im Sonderfall einer doppelten Haushaltsführung steuerlich anerkannt werden. Während die Vorinstanz (FG Münster vom 28.08.2013 – 12 K 339/10, vgl. hierzu auch Wick, Steuerboard vom 18.07.2014) den Werbungskostenabzug für diese Fahrten bejahte, erteilte der BFH der steuerlichen Anerkennung mit Urteil vom 22.10.2015 – VI R 22/14 (RS1187753) eine Absage. Worüber hatte der Senat zu entscheiden? » weiterlesen

Aufwendungen für verfallene Optionsrechte sind Werbungskosten

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn
StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Optionsgeschäften im Privatvermögen stellt sich als stete Quelle finanzgerichtlicher Auseinandersetzungen dar. Der am 27.06.2014 (1 K 3740/13 E) vom FG Düsseldorf entschiedene Fall verdeutlicht, dass sich hieran auch in dem System der Abgeltungsteuer nichts geändert hat. Die Bedeutung der Entscheidung besteht darin, dass erstmals ein Finanzgericht für die im System der Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009 geltende Rechtslage die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für verfallene Optionen als Werbungskosten bestätigt hat. » weiterlesen

Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten bei Vermietungseinkünften

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Neben Bereitstellungsgebühren, Bearbeitungsgebühren und laufenden Zinsen sehen Darlehensverträge, die zur Finanzierung einer nicht selbstgenutzten, vermieteten Immobilie aufgenommen werden, regelmäßig eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung vor. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird im Gegensatz zu den Gebühren und laufenden Zinsen nur dann fällig, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig tilgt. Daher wird sich der Darlehensnehmer regelmäßig bei Unterzeichnung des Darlehensvertrages keine Gedanken hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Vorfälligkeitsentschädigung machen. Entscheidet er sich jedoch später die Immobilie weiter zu veräußern und tilgt er das Darlehen vorzeitig, so stellt sich für ihn die Frage, ob bzw. wie die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich geltend gemacht werden kann. » weiterlesen

Umgekehrte Familienheimfahrten können Werbungskosten sein

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

Die Abgrenzung zwischen privaten (somit steuerlich nicht relevanten) und beruflich veranlassten (also abzugsfähigen Kosten) ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung und in der Folge auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das FG Münster hat am 02.06.2014 eine Entscheidung aus August 2013 veröffentlicht (FG Münster vom 28.08.2013 – 12 K 339/10 E, Revision anhängig unter VI R 22/14), in der es genau um diese Abgrenzung geht. » weiterlesen

Entfernungspauschale – Unfälle und Missgeschicke sind mit eingepreist

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Die Entfernungspauschale ermöglicht bekanntlich den Abzug von 30 Cent pro Kilometer der Entfernung zwischen Wohnort und Tätigkeitsstätte als Werbungskosten. Sie ist unabhängig von der Art des Beförderungsmittels und steht daher auch Fußgängern zu. Die Festlegung auf 30 Cent pro Kilometer ist eine gesetzliche Pauschalierung der Wegekosten. Die tatsächlichen Kosten bleiben unerheblich. Gestritten wurde seit einiger Zeit darüber, ob neben der Entfernungspauschale auch außergewöhnliche Kosten geltend gemacht werden können, z.B. Unfallkosten. Der BFH hat dem nun eine Absage erteilt. » weiterlesen