Eine Ausbildung oder ein Studium ist in vielen Fällen die Grundlage für eine spätere berufliche Tätigkeit. Neben Fleiß und Durchhaltevermögen ist auch ein gewisser Geldeinsatz, z.B. für Bücher, Unterbringung am Ausbildungsort, Fahrtkosten etc., notwendig. Da diese Aufwendungen zumeist im Hinblick auf die spätere Tätigkeit erbracht werden, stellt sich die Frage, ob sich diese auch steuerlich auswirken. Der BFH hat nun mit Urteil vom 5.11.2013 ( VIII R 22/12, DB0646520) dem Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium – außerhalb eines Dienstverhältnisses – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Absage erteilt. » weiterlesen
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Das häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit – eine unendliche Geschichte?
Alle Jahre wieder: Der BFH hat in seinem Beschluss vom 14. 12. 2012 (VI B 134/12, online veröffentlicht am 20. 2. 2013) den Werbungskostenabzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors versagt. Demnach bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, weil das Wesensmäßige der Hochschullehrertätigkeit, nämlich die Lehre, in der Universität stattfinden müsse. Damit hat der BFH sein Urteil vom 27. 10. 2011 (VI R 71/10, BFHE 235 S. 448 = DB 2012 S. 263) für die Berufsgruppe der Hochschullehrer bestätigt. » weiterlesen
Unisextarif auch im Steuerrecht? Und warum eigentlich kein „Anzug-Fahrtenbuch“?
Nachdem die steuerliche Förderfähigkeit der sog. Riester-Rente bereits für Vertragsabschlüsse seit 2006 von der Verwendung eines Unisextarifs abhängig ist, „erinnert“ die EuGH-Entscheidung vom 1. 3. 2011 in der Rs. C-236/09 (DB0413618)an den nächsten Schritt zur Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen: die Einführung flächendeckender Unisex-Versicherungstarife ab dem 22. 12. 2012.
Auf der Grundlage von Art. 21 und 23 der Grundrechte der Europäischen Union (2000/C 364/01) vertritt der EuGH die Auffassung, dass zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren nicht zu Unterschieden bei den Prämien und Leistungen führen sollte. Die Lage von Frauen und Männern sei in Bezug auf die Prämien und Leistungen der von ihnen abgeschlossenen Versicherungen vergleichbar. » weiterlesen
Das häusliche Arbeitszimmer ist kein Steuersparmodell
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer hat eine wechselvolle Geschichte. Bis 1995 galten die allgemeinen Regeln, die Aufwendungen waren abzugsfähig, wenn sie durch die Erwerbstätigkeit veranlasst waren. Viele verstanden das als Einladung zu einem Steuersparmodell und machten entsprechende Aufwendungen auch unter häuslichen Bedingungen geltend, die mehr als zweifelhaft waren. Zwar forderte die Rechtsprechung eine klare Trennung der häuslichen und beruflichen Sphäre, aber wie sollte die Finanzverwaltung das überwachen können? Vor allem die Schwierigkeit ausreichender Kontrolle veranlasste den Gesetzgeber 1996 zur Einführung einer Abzugsbeschränkung. » weiterlesen
Neue Spielregelung bei Vermietung an Angehörige
Liegt die mit Verwandten vereinbarte Miete unter dem ortsüblichen Marktniveau, führt dieser Rabatt dazu, dass das Finanzamt die Aufwendungen nicht mehr generell in voller Höhe als Werbungskosten anerkennt und damit Verluste zum Teil nicht mehr angesetzt werden können. Dafür sind derzeit drei Mietpreiskategorien zu unterscheiden: Beläuft sich die Miete auf 75 bis 99,9 Prozent der ortsüblichen Miete, sind die Kosten voll absetzbar. Im Bereich von 56 bis 74,9 Prozent vom Marktniveau sind die Kosten nur dann voll absetzbar, wenn die Wohnung oder das Haus aufgrund einer Prognose langfristig Überschüsse erwirtschaften, andernfalls sind sie nur prozentual als Werbungskosten absetzbar. In der dritten Variante 1 bis 55,9 Prozent der ortsüblichen Miete wirken sich die Werbungskosten generell nur anteilig aus. Ab 2012 ändern sich diese Prozentsätze zur Abgrenzung durch das Steuervereinfachungsgesetz. » weiterlesen
Verbilligte Vermietung einer Wohnung wird steuerlich vereinfacht
Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 23. 9. 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVerG) verabschiedet und der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Eine der Neuregelungen betrifft § 21 Abs. 2 EStG. Danach gilt eine dauerhafte Wohnraumvermietung nun stets als vollentgeltlich (d. h. voller Werbungskostenabzug) wenn das Entgelt mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt. Im Einkommensteuergesetz ist der Fiskus nur an Tätigkeiten interessiert, die zu einem Überschuss führen. Die Geltendmachung von Verlusten ist in vielen Vorschriften eingeschränkt, teilweise so weitgehend, dass sich die Frage stellt, ob der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit noch abgebildet wird. » weiterlesen
Steuergerechtigkeit als Argumentationshilfe – Abziehbarkeit gemischter Aufwendungen –
Ein Unternehmer besucht aus geschäftlichen Gründen eine viertägige Messe in den USA und hängt zu Erholungszwecken noch ein verlängertes Wochenende dran. Sind die Kosten für die Flugreise teilweise abzugsfähig? Die Rechtsprechung hat dies früher verneint und ließ auch keine Aufteilung der Kosten in einen beruflichen oder einen privaten Anteil zu. Das hat sich jetzt geändert. » weiterlesen
Rentenbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten – zu den Chancen einer Verfassungsbeschwerde
Bis 2004 wurden Renten nur teilweise, nämlich ich Höhe des sog. Ertragsanteils besteuert, den der Gesetzgeber in einer Tabelle typisiert festgelegt hat. Dem lag der Gedanke zugrunde, dass Renten auf einem „Altersvorsorgeguthaben“ beruhen, das der Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens (teilweise aus versteuertem Einkommen) angespart hat und das – wie ein Sparguthaben – nach dem Erwerbsleben sukzessive aufgelöst wird. Nur die Verzinsung, also der „Ertragsanteil“, sollte einkommensteuerlich erfasst werden.
Ausgelöst durch eine Entscheidung des BVerfG wurde dieses System der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz geändert. Seit dem 1. 1. 2005 werden die Rentenbeiträge – allerdings mit langen Übergangsfristen – nach und nach als Sonderausgaben von der Besteuerung freigestellt. Im Gegenzug dazu werden die Renten in der Versorgungsphase schrittweise vollständig besteuert. Man spricht von der „nachgelagerten Besteuerung“. Dieser Systemwechsel hat eine Reihe von schwierigen Fragen aufgeworfen, mit denen sich der BFH in zahlreichen Entscheidungen zu befassen hatte. » weiterlesen