Können tatsächlich eingetretene Verluste eine „voraussichtlich dauer- hafte Wertminderung“ rechtfertigen?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

„Ja“ – werden Sie spontan antworten: Einen besseren Beleg als tatsächliche Verluste für eine eingetretene Wertminderung gibt es doch gar nicht. Das, so werden Sie weiter sagen, ist doch der „Normalfall“. Aber „Normales“ im Steuerrecht gibt es leider immer seltener.

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