Scheiden Gesellschafter aus einer Gesellschaft aus, ergeben sich diverse steuerliche Folgen und Risiken. Von der ertragsteuerlichen Realisierung beim Gesellschafter, über einen möglichen Untergang von Verlustvorträgen bis zu schenkungsteuerlichen Konsequenzen. Zivilrechtlich kann das Ausscheiden sehr unterschiedlich gestaltet werden, mit ganz verschiedenen steuerlichen Folgen. In einer interessanten Entscheidung (BFH vom 06.12.2016 – IX R 7/16, RS1235938 = DStR 2017 S. 1315) bezüglich des Ausscheidens eines Gesellschafters durch Veräußerung seiner Anteile an die Gesellschaft diskutierte der BFH die Rechtsfolgen einer verdeckten Einlage eigener Anteile. Die Ausführungen zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns des Gesellschafters erscheinen kritikwürdig und bieten Anlass, die weiteren steuerlichen Folgen einer verdeckten Einlage eigener Anteile darzustellen. » weiterlesen
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Exitbonus oder disproportionaler Veräußerungsgewinn?
Das Finanzgericht Münster hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung zu einem Exitbonus (FG Münster vom 12.12.2014 – 4 K 1918/13 E) ausgeführt, dass ein „disquotal“ verteilter Veräußerungspreis im Falle der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung im Sinne von § 17 EStG „steuerrechtlich […] gar nicht vorstellbar“ sei. Ein solcher Anspruch sei immer zwischen den beteiligten Gesellschaftern zu erfüllen und damit Gegenstand einer separaten Leistungsbeziehung. Dies mag für den konkreten Sachverhalt richtig gewesen sein. Als allgemeiner Grundsatz kann diese Aussage nicht richtig sein. » weiterlesen
Der Begriff der wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG) wird veranlagungszeitraumbezogen betrachtet
§ 17 EStG regelt die Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die sich im Privatvermögen befinden. Voraussetzung der Steuerpflicht ist, dass die Beteiligung des Veräußerers innerhalb der letzten fünf Jahre bestimmte Wesentlichkeitsgrenzen überschritten hat. Die Beteiligungsgrenze lag bis einschließlich 1998 bei mehr als 25%. Mit Wirkung ab dem Vz. 1999 wurde sie auf mindestens 10% gesenkt, um dann ab dem Vz. 2002 erneut (auf mindestens 1%) gesenkt zu werden. Angesichts der wiederholten Verschärfungen entspricht es beinahe einer Gesetzmäßigkeit, dass die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt“ in den Übergangszeiträumen zu Streitigkeiten zwischen der Finanzverwaltung auf der einen und Stpfl. auf der anderen Seite führen musste. » weiterlesen
Unternehmensbewertung für Historiker
Die Absenkung der „Wesentlichkeitsgrenze“ von 25% auf unter 10% für die steuerfreie Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Privatvermögen (§ 17 EStG) im Jahr 1999 war verfassungswidrig, soweit sie Wertzuwächse betrifft, die bis zum 31. 3. 1999 entstanden sind und die damals hätten steuerfrei realisiert werden können. Diese Wertzuwächse bleiben nach einer Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 7. 7. 2010 – 2 BvR 748/05, DB0364511) steuerfrei. Der Beschluss wirft für die Praxis vor allem die Frage auf, wie der steuerfreie bzw. steuerpflichtige Wertzuwachs zu bestimmen ist. Da Verkäufe, bei denen diese Frage eine Rolle spielt, auch jetzt und in Zukunft noch stattfinden können, kann eine Anteils- oder Unternehmensbewertung auf einen mehr als zwölf Jahre zurückliegenden Zeitpunkt erforderlich werden. Bei dem Zustand mancher Unternehmensarchive könnten hier die Arbeitsmethoden der Historiker zum Einsatz kommen. » weiterlesen