Übertragung von Familienheimen: BFH bestätigt restriktive Haltung bei der erbschaftsteuerlichen Begünstigung

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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Die steuerbegünstigte Übertragung von Familienheimen hat sowohl ertragsteuerlich als auch erbschaft- und schenkungsteuerlich eine lange Tradition. Trotz regional unterschiedlicher Immobilienpreise möchte der Gesetzgeber den Erwerb von „Omas kleinem Häuschen“ nicht besteuern. Gerade die erbschaftsteuerlichen Regelungen haben sich aber im Rahmen der Erbschaftsteuererform erheblich verkompliziert und sind streitanfälliger geworden. Bei der Auslegung des Gesetzeswortlauts verfolgt der BFH seit Jahren eine sehr restriktive Linie. Diese wurde jetzt erneut bestätigt: Der BFH versagte die erbschaftsteuerliche Begünstigung für eine Einräumung eines Wohnrechts (BFH vom 3. Juni 2014 – II R 45/12, DB0666121). » weiterlesen