Der Mythos um die mitvermietete Einbauküche bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

RA Elisabeth Märker, Senior Associate bei POELLATH, Berlin

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung hat für viele Immobilienunternehmen eine zentrale Bedeutung. So kann ein Unternehmen, wenn es lediglich Grundvermögen verwaltet und nutzt, den hieraus resultierenden Ertrag aus dem Gewerbeertrag herauskürzen – und spart so die grundsätzlich hierauf anfallende Gewerbesteuer. Unsicherheit herrscht, welche mitvermieteten Vorrichtungen/Gegenstände einer solchen erweiterten Gewerbesteuerkürzung entgegenstehen können. In der Praxis tauchen Fälle auf, in denen sogar die Mitvermietung von Einbauküchen in einer Wohnimmobilie als schädliche Tätigkeit angesehen wurde. » weiterlesen

Zum Erfordernis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für die Betriebsvermögensverschonung von „Wohnungsunternehmen“

RA Patrick Grzella ist Associate bei Taylor Wessing, Düsseldorf

Mit Urteil vom 25.06.2020 (3 K 13/20 F) hat das FG Münster zu der Frage Stellung genommen, wann der für die Betriebsvermögensverschonung eines sog. „Wohnungsunternehmens“ i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG erforderliche wirtschaftliche Geschäftsbetrieb vorliegt und einer Gesamtbetrachtung eine Absage erteilt. » weiterlesen