Größte Mehrwertsteuerreform seit 1993: Mit sog. Quick Fixes zu einem „endgültigen Umsatzsteuersystem”

StB Dipl.-Kfr. Dr. Heidi Friedrich-Vache, Leiterin des Geschäfts-bereichs Umsatzsteuer-beratung, Rödl & Partner, München

Die Europäische Kommission hat weitreichende Reformen zur Umsatzsteuer angestoßen, um Steuerausfälle und -betrug, administrativen Aufwand sowie Komplexität in der Besteuerung zu verringern. Diese großen Ziele sollen erreicht werden, indem auch für den EU-grenzüberschreitenden Handel auf die Besteuerung nach dem sog. Bestimmungslandprinzip umgestellt wird. Endgültig soll es bis 2022 beim B2B-Handel keine innergemeinschaftliche Lieferung im Abgangsland der Ware und keine korrespondierende Besteuerung des Erwerbs im Bestimmungsland mehr geben. Lokale Umsatzsteuer ist so grundsätzlich vom Leistenden zu fakturieren, an den Fiskus zu erklären und abzuführen, ggf. via One-Stop-Shop in nur einer Umsatzsteuererklärung im Ansässigkeitsstaat. Dadurch werden Registrierungs- und Erklärungspflichten im EU-Ausland und damit einhergehend immense Kosten für Unternehmer vermieden. Bis dahin ist der Weg aber noch weit. Dies betrifft vor allem auch den IT-technischen und verfahrensrechtlichen Austausch zwischen den EU-Finanzbehörden. » weiterlesen

EU-Kommission schlägt grundlegende Reform des Mehrwertsteuersystems vor

RA/StB Dr. Helge Jacobs, Counsel bei Linklaters LLP, München

Mit einem Aufkommen von fast einer Billion Euro im Jahr 2014 ist die Mehrwertsteuer eine bedeutende und wachsende Einkommensquelle der Mitgliedstaaten. Es ist daher ein drängendes Anliegen der Mitgliedstaaten, die jährliche Mehrwertsteuerlücke von schätzungsweise 170 Mrd. Euro zu schließen, die in nicht geringem Umfang auf betrügerische Machenschaften (ca. 50 Mrd. Euro) zurückgeht (sog. „Karussellbetrug“). Andererseits beklagt die Unternehmenspraxis, dass die mehrwertsteuerlichen Risiken und die Administration des grenzüberschreitenden Handels in der Union zunehmen und es einfacher und rechtssicherer sei, Lieferungen in das Nicht-EU Ausland abzuwickeln. Im Rahmen des Mehrwertsteuer-Aktionsplans hat die EU-Kommission daher am 04.10.2017 ein neues Übergangsregime zu grenzüberschreitenden Lieferungen in der Union vorgestellt und zugleich einen Ausblick auf das endgültige System gegeben. Die Kommission gibt das Ideal einer Besteuerung des Unternehmers nach den Regelungen im „Ursprungsland“ definitiv auf. Richtlinie sowie Verordnungen (vgl. Link zur Richtlinie en / de) sollen ab dem 01.01.2019 greifen. Erst 2022 soll dann der Wechsel zu einem endgültigen System für den Handel kommen. » weiterlesen