Ein Gespenst geht um in Europa: zunehmend mehr Länder versuchen ihr Steuersubstrat durch eine Begrenzung des Zinsabzugs zu schützen und schütten dabei teilweise das Kind mit dem Bade aus. Einem internationalen Trend folgend wird die Höhe des zulässigen Zinsabzugs als Prozentsatz auf ein steuerliches Ergebnis bezogen. » weiterlesen
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Tu felix austria – Österreich vermeidet umfassende Zinsschranke
Im Prinzip ist alles ganz einfach: Zinsaufwendungen für Fremdkapital sind Betriebsausgaben und mindern als solche die steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Das gilt auch dann, wenn (angemessene) Zinsen an Gesellschafter gezahlt werden oder es sich um ein Darlehen handelt, dass zur Finanzierung eines Beteiligungserwerbs aufgenommen wurden. Die zunehmend auch international in Mode kommenden Abzugsverbote für Fremdkapitalzinsen verstoßen klar gegen diese Grundsätze und verletzen damit das objektive Nettoprinzip. » weiterlesen