Steuernachzahlungen unterliegen seit mehr als fünf Jahrzehnten einer gesetzlichen Verzinsung von 0,5% pro Monat (§ 233a i.V.m. § 238 AO). Sinn und Zweck der Verzinsung ist es, den Liquiditätsvorteil abzuschöpfen, der einem Steuerpflichtigen dadurch entsteht, dass eine Steuerfestsetzung erst mehr als 15 Monate nach der Steuerentstehung erfolgt oder geändert wird. Während des Zeitraums der Nichterhebung kann der Steuerpflichtige diesen Steuerbetrag nutzen, der an sich bereits dem Fiskus zusteht. Gleichermaßen soll der Liquiditätsnachteil der Finanzverwaltung durch die Verzinsung ausgeglichen werden. In Anbetracht des aktuell niedrigen Zinsniveaus stellt sich jedoch die Frage, ob ein Zinssatz in Höhe von 6% pro Jahr noch verhältnismäßig ist. » weiterlesen