Mit Urteil vom 08.01.2019 hat der 6. Senat des FG Berlin-Brandenburg (FG Berlin-Brandenburg vom 08.01.2019 – 6 K 6242/17) über die Behandlung von Swap-Vereinbarungen entschieden. Er hat sich der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen und sich gegen die von der Finanzverwaltung vertretene Ansicht positioniert. Nach Auffassung des Finanzgerichts stellen die Zinsswap-Aufwendungen weder Zinsen i.S.d. Zinsschranke nach § 4h EStG dar, noch Entgelte für Schulden i.S.d. gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG, wenn keine wirtschaftliche Einheit zwischen der Darlehensvereinbarung und der Swap-Vereinbarung besteht. » weiterlesen
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FG Münster entscheidet gegen BMF: Abzinsungserträge zählen für die Anwendung der Zinsschranke zu den Zinserträgen
In der am 15.12.2017 veröffentlichten Entscheidung vom 17.11.2017 (4 K 3523/14 F) hat das FG Münster entschieden, dass Abzinsungserträge aus der erstmaligen Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG zu den Zinserträgen i.S.d. des § 4h Abs. 3 Satz 3 und 4 EStG zählen. Die Entscheidung steht damit in Widerspruch zu Tz. 27 des Anwendungsschreibens der Finanzverwaltung zur Zinsschranke vom 04.07.2008 (BStBl. I 2008 S. 718 = VA0344542). Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen Erträge aus der erstmaligen Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten nicht zu den bei der Ermittlung des Zinssaldo des Betriebs zu berücksichtigenden Zinserträgen. » weiterlesen
Brexit und Zinsschranke: Wie man eine gute Idee verdirbt
Brexit und Zinsschranke haben auf den ersten Blick nichts gemein. Bei näherem Hinsehen lassen sich jedoch Zusammenhänge erkennen. Der Brexit wird vielfach als Folge eines politischen Verhaltens gewertet, bei dem die große Idee der EU von britischen Politikern solange missbraucht wurde, bis sie in der Bevölkerung ihre Anziehungskraft verloren hat. Ein kontinentales Beispiel für einen solchen Umgang mit der EU bietet die jüngste Entwicklung zum Thema Zinsschranke. » weiterlesen
BFH befasst sich erneut mit der Zinsschranke – Keine Zusammenrechnung von Vergütungen für Fremdkapital von qualifiziert beteiligten Gesellschaftern
Dass die Zinsschranken-Regelung (§§ 4h EStG und 8a KStG) streitanfällig sein würde, wurde bereits bei ihrer Einführung vom Schrifttum prognostiziert. Seither sind die Vorschriften mehrfach Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren gewesen. Erst vor kurzem hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Zinsschranken-Regelung aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (BFH vom 14.10.2015 – I R 20/15, DB 2016 S. 321; vgl. dazu auch München/Mückl, DB 2016 S. 497). In einem weiteren Verfahren (BFH vom 11.11.2015 – I R 57/13, DB 2016 S. 505) brauchte der BFH hingegen „nur“ eine materiell-rechtliche Frage zur Gesellschafterfremdfinanzierung zu entscheiden. » weiterlesen
Zinsschranke – Das Ende ist nah?
Nicht überraschend stellt der BFH die Zinsschranke insgesamt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand, indem er Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke gewährt (BFH-Beschluss v. 18.12.2013- I B 85/13, DB DB0652069). Der Streitfall betraf einen „normalen“ Fall der Zinsschranke, in dem trotz negativen Einkommens Körperschaftsteuer hätte gezahlt werden sollen. Hier hatte das Unternehmen noch Glück, denn der Körperschaftsteuerschaden betrug im Streitjahr nur ca. 11.000 Euro. Das hat den BFH jedoch nicht gehindert, die Sache ernst zu nehmen. » weiterlesen
Zinsschranke: Kaskadeneffekte bei mehrstöckigen Personengesellschaften
Mit Urteil vom 19.12.2013 – 10 K 1916/12 hat das FG Köln entschieden, dass die Gewinnanteile aus Tochterpersonengesellschaften bei der Ermittlung der sog. Zinsschranke auch auf der Ebene der beteiligten Mutterpersonengesellschaft zu berücksichtigen sind. Diese Frage ist wegen der positiven, aber auch negativen Kaskadeneffekte der Zinsschranke umstritten.
Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG beschränkt die steuerliche Abziehbarkeit betrieblich veranlasster Zinsaufwendungen. Zinsaufwendungen eines Betriebs können demnach im jeweiligen Veranlagungszeitraum grundsätzlich nur in Höhe der Zinserträge und darüber hinaus bis zur Höhe des sog. verrechenbaren EBITDA als Betriebsausgaben abgezogen werden. » weiterlesen
Die Begehrlichkeit kennt keine Schranke, aber die Zinsschranke
Frei nach dem römischen Dichter und Philosoph Seneca kann mit Blick auf die seit gut fünf Jahren anzuwendende Zinsschranke (§§ 4h EStG, 8a KStG) festgestellt werden, dass die Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung erheblich sind. Das fünfjährige Jubiläum ist Anlass, mal zurückzuschauen.
Die Finanzverwaltung hat sehr zügig mit dem BMF-Schreiben vom 4. 7. 2008 (IV C 7 – S 2742-a/07/10001 [2008/0336202], BStBl. I 2008 S. 718) Erläuterungen zur Zinsschranke gegeben. Dem Vernehmen nach sollte ein weiteres BMF-Schreiben zur Escapeklausel des Eigenkapitalvergleichs (§§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG, 8a Abs. 3 KStG) ergehen. Dies ist bislang noch nicht erfolgt. » weiterlesen