Die Zinsschranke hebt sich …

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Soweit ersichtlich, haben sich Finanzgerichte bisher fünfmal mit der Zinsschranke auseinandergesetzt. Stets begehrten die Steuerpflichtigen vorläufigen Rechtsschutz, also die Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter anderem aufgrund von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift. Gestritten wird über eine Regelung, die dem Abzug insbesondere für Zinsen auf Drittbankdarlehen Schranken setzt. Die Vorschrift ist steuersystematisch und auch in ihren Details höchst umstritten. Das betrifft u. a. den IFRS-Bezug beim sogenannten Eigenkapital-Escape. Den vermeintlichen Escape-Varianten sind mit Ausnahme der € 3- Millionen- Grenze hohe Hürden gesetzt. In der Praxis ist auf sie kein Verlass. Es verwundert nicht, dass die Finanzgerichte AdV-Anträgen stattgegeben haben. Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift liegen allerdings diametrale Aussetzungsbeschlüsse vor. » weiterlesen

Steuerliche Beschränkung des fremdfinanzierten Beteiligungserwerbs?

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Regierungskoalition plant den Zinsabzug zu untersagen, wenn Unternehmen mit Fremdkapital erworben werden. Ein nicht nur steuerlich sondern auch volkswirtschaftlich bedenklicher Eingriff in das Steuerrecht. Anfang der Woche wurde ich von einem englischen Kollegen darauf angesprochen, ob es stimme was man hört, dass die deutsche Regierung eine Änderung des Steuerrechtes plant mit der gezielt eine Branche bzw. wirtschaftliche Aktivität verhindert bzw. benachteiligt werden soll. Der Kollege spielte dabei auf den von der Regierungskoalition verabschiedeten Maßnahmenplan (12-Punkte Papier) an der jüngst veröffentlicht wurde und unter anderem vorsieht, dass sogenannte Leveraged Buy-Outs (LBO) unerwünscht seien und deshalb ein hiermit verbundener Betriebsausgabenabzug untersagt werden soll. » weiterlesen

Zinsschranke – empirische Relevanz und Rechtsunsicherheiten drängen zu gesetzlichen Korrekturen

Empirische Studien auf Basis von Handelsbilanzdaten und Unternehmensbefragungen belegen, dass die Zinsschranke eine Vielzahl von großen Konzernbetrieben erfasst. Den Studien zufolge schwankt die Zahl an betroffenen Unternehmen zwischen 561 und 1824 Unternehmen. Aufgrund von operativen Verlusten liegt die Fallzahl an Unternehmen, die eine effektive Mehrbelastung erfahren, zwischen 249 bis 835. Insbesondere das Grundstücks- und Wohnungswesen und der Dienstleistungssektor sind stark von der Zinsschranke betroffen. Im Handel und verarbeitenden Gewerbe wird eine vergleichsweise durchschnittlich bis hohe Relevanz der Zinsschranke identifiziert. » weiterlesen

Österreich vor Einführung einer Zinsabzugsbeschränkung?

Ein Gespenst geht um in Europa: zunehmend mehr Länder versuchen ihr Steuersubstrat durch eine Begrenzung des Zinsabzugs zu schützen und schütten dabei teilweise das Kind mit dem Bade aus. Einem internationalen Trend folgend wird die Höhe des zulässigen Zinsabzugs als Prozentsatz auf ein steuerliches Ergebnis bezogen. » weiterlesen

Evaluierung der Zinsschranke

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Ausweislich zahlreicher Aussagen von Politikern sollten mit der Zinsschranke vornehmlich multinational tätige Unternehmen getroffen werden, bei denen Gewinnverlagerungspotenzial vermutet wird. Es war zunächst die Rede von 150 bis rd. 300 global operierenden Konzernen. Im Gegensatz hierzu spricht die  Gesetzesbegründung  von mehr als 50.000 Steuerpflichtigen. Oft sind das Steuerpflichtige ohne irgendeinen Auslandsbezug bzw. ohne jegliches Gewinnverlagerungspotenzial. » weiterlesen