– Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche bergen erhebliche steuerliche Risiken –
Verschiedene kürzlich veröffentlichte Entscheidungen der Finanzgerichte bestätigen einmal mehr, dass eine rechtzeitige, sorgfältige und umfassende Nachfolgeplanung des Unternehmers dringend erforderlich ist, um unerwartete steuerliche Belastungen anlässlich des Erbfalls zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vorausschauende Planung bezüglich möglicher im Erbfall entstehender Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche. Diese belasten ggf. nicht nur die Liquidität der Erben, sondern können auch die Fortführung des Unternehmens gefährden, wenn die geltend gemachten Ansprüche nur unter Einsatz des erworbenen unternehmerischen Vermögens befriedigt werden können. Denn hierdurch kann sowohl der Wegfall einer bereits gewährten erbschaftsteuerlichen Begünstigung für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG), als auch eine Besteuerung stiller Reserven ausgelöst werden. » weiterlesen