Hinsichtlich der Ertragsbesteuerung von Mitunternehmerschaften muss gerade im internationalen Kontext im Vergleich zum rein inländischen Sachverhalt die Frage gestellt werden, welchem Staat das Besteuerungsrecht der einzelnen Wirtschaftsgüter zusteht. In diesem Zusammenhang hatte jüngst der BFH darüber zu entscheiden (vgl. BFH vom 29.11.2017 – I R 58/15, DB 2018 S. 804), ob es angezeigt ist, eine deutsche Feststellungserklärung für eine inländische vermögensverwaltende, aber i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägte Personengesellschaft einzureichen, an der ausschließlich ausländische Mitunternehmer beteiligt sind, wenn die inländische Personengesellschaft Gewinnausschüttungen aus ihrer Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft erhält. Bevor diese Frage beantwortet werden kann, muss vorgelagert geprüft werden, nach welchen Kriterien die Beteiligung an der inländischen Kapitalgesellschaft tatsächlich der inländischen Personengesellschaft zuzuordnen ist. » weiterlesen