Zurechnungsbesteuerung bei Stiftungen und Trusts: Ist die Escape-Klausel des § 15 Abs. 6 AStG auch auf Drittstaaten anwendbar?

RA/StB Dr. Marcus Niermann, Counsel bei POELLATH, Berlin

In der globalisierten Welt von heute ist es schon lange keine Seltenheit mehr, dass deutsche Steuerpflichtige Positionen bei ausländischen Stiftungen innehaben – sei es als Stifter, Begünstigter oder Stiftungsvorstand. Bestehen Beziehungen zum anglo-amerikanischen Ausland, handelt es sich statt um Stiftungen meist eher um Trusts, die dort noch deutlich häufiger genutzt werden als Stiftungen in unserem Rechtsraum. Bei Trusts sind ebenfalls oft deutsche Steueransässige als Settlor (Errichter), Beneficiary (Begünstigter) oder gar als Trustee (Treuhänder/Verwalter) beteiligt. Eine empfindliche deutsche Steuerfolge kann es hierbei sein, dass die Einkünfte der Stiftung bzw. des Trusts dem deutschen Stifter/Settlor bzw. den deutschen Begünstigten/Beneficiaries steuerlich zugerechnet werden, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich eine Ausschüttung stattfindet (sog. dry income), § 15 AStG. Das Hessische FG hat sich mit Urteil vom 13.07.2022 (8 K 1419/19) zur unionsrechtskonformen erweiterten Anwendung des § 15 Abs. 6 AStG auch auf Drittstaaten geäußert. Hintergrund ist der aus Sicht des FG sonst vorliegende Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, die auch im Verhältnis zu Drittstaaten gilt (Art. 63 AEUV). » weiterlesen

Neues zur Besteuerung der inländischen Destinatäre ausländischer Stiftungen

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., Partner bei POELLATH, München

Die Besteuerung von in Deutschland ansässigen Begünstigten ausländischer Stiftungen wirft seit jeher eine Reihe ungelöster Rechtsfragen auf. Diskutiert wurde in der Vergangenheit, ob und unter welchen Voraussetzungen Stiftungsleistungen an die im Inland lebenden Begünstigten der deutschen Einkommensteuer oder der deutschen Schenkungsteuer – oder möglicherweise beiden Steuerarten zugleich – unterliegen. Daneben betraf der Diskurs die sog. Zurechnungsbesteuerung gemäß § 15 AStG, eine Form der „Durchgriffsbesteuerung“ auf die thesaurierten Einkünfte ausländischer Stiftungen, d.h. deren (anteilige) Einbeziehung in das steuerpflichtige Einkommen der inländischen Begünstigten der Stiftung. Zu den angesprochenen Themenkreisen existierten vor zehn Jahren nur wenige finanzgerichtliche Urteile und auch kaum Verlautbarungen der Finanzverwaltung. Dieses Bild hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Viele der lange ungelösten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung der Begünstigten ausländischer Stiftungen sind in der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung angekommen und wurden auf die eine oder andere Weise entschieden. Zu begrüßen ist, dass die Rechtssicherheit für die betroffenen Steuerpflichtigen und ihre Berater in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, wenngleich nicht immer nach Wunsch der Steuerpflichtigen. Drei aktuelle finanzgerichtliche Urteile bestätigen diesen Trend. » weiterlesen

DBA-Probleme der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Stiftungen und Trusts

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Die Hinzurechnungsbesteuerung „passiver“ Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften, die in einem Niedrigsteuerland ansässig sind (§§ 7 ff. AStG), ist vielen Beratern aus der Praxis bekannt – die Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft wird damit durchbrochen. Weniger bekannt ist, dass es eine ähnliche Regelung für inländische Begünstigte ausländischer Familienstiftungen und Trusts gibt, deren steuerliche Folgen viel dramatischer sind (§ 15 AStG). Zum einen bedarf es für diese sog. Zurechnungsbesteuerung keiner niedrigen Besteuerung im Ausland, zum anderen werden auch „aktive“ Einkünfte zugerechnet. Fatal wirkt sich dabei eine Vorschrift aus, die dem inländischen Begünstigten die Berufung auf die deutschen DBA versagt (§ 20 Abs. 1 AStG). » weiterlesen