Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

StB Korbinian Wintermeier, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, München

Mit Urteil vom 13.06.2018 – I R 94/15 (2. Leitsatz, DB 2018 S. 2610) hatte der BFH unter anderem entschieden, dass eine verdeckte Einlage, die auf der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer dem Gesellschafter nahestehenden Person beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, grundsätzlich das Einkommen der Körperschaft nach § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG erhöhen kann. Es fehlt jedoch an einer Nichtberücksichtigung nach § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Veranlagung des Gesellschafters nicht erfasst worden ist, jedoch nach § 8b Abs. 1 KStG ohnehin außer Ansatz hätte bleiben müssen. Eine Reaktion der Finanzverwaltung zu diesem Urteil war bislang ausgeblieben. Mit Datum vom 18.11.2020 (IV C 2 – S 2743/18/10002:001, DB 2020 S. 2548) hat das BMF nunmehr Stellung zur vorgenannten Entscheidung des BFH genommen. » weiterlesen