Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.03.2021 (X R 37/19) entschieden, dass Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die unter einer konkreten Zweckbestimmung vorgenommen werden, nicht notwendigerweise vom Spendenabzug ausgeschlossen sind. Als solche ist die Aussage des BFH zwar nicht gänzlich neu (vgl. nur BFH vom 20.03.2017 – X R 13/15, DB 2017 S. 1879), doch verbinden sich mit ihr erfreulich klare Signale sowohl in Richtung einer emanzipierten spendenwilligen Zivilgesellschaft als auch in Richtung einer oftmals restriktiven Veranlagungspraxis der Finanzämter. » weiterlesen